Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€4.4M

Zuschlag am

21. Dez. 2017

TED·545966-2026

Technische Planungsleistungen für die Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar (Leistungsphasen 3 und 4)

IngenieurdienstleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungIngenieurleistungenBahninfrastrukturVerkehrsplanungPlanungsleistungenOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt technische Planungsleistungen für die Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) für die Planungsabschnitte 1 und 2. Es handelt sich um eine Vertragsänderung bzw. Ergänzung zu einem bestehenden Ingenieurvertrag.

Vollständige Beschreibung anzeigen

NBS Rhein/Main – Rhein/Neckar, Technischer Planervertrag PA 1+2, Lph 3+4.

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn beauftragt technische Planungsleistungen für den Ausbau der Neubaustrecke zwischen der Rhein-Main-Region und der Rhein-Neckar-Region. Konkret geht es um die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die ersten beiden Planungsabschnitte des Großprojekts. Da es sich um eine komplexe Infrastrukturmaßnahme handelt, sind spezialisierte Ingenieurbüros mit Erfahrung im Bahnbau gefragt. Der Vertrag deckt die Leistungsphasen 3 und 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ab. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: TB-M-2-518/07/181155 INGE SP / BGS NBS Rhein/Main – Rhein/Neckar, Technischer Planervertrag PA 1+2, Lph 3+4)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000TB-M-2-518/07/181155 INGE SP / BGS NBS Rhein/Main – Rhein/Neckar, Technischer Planervertrag PA 1+2, Lph 3+4

NBS Rhein/Main – Rhein/Neckar, Technischer Planervertrag PA 1+2, Lph 3+4.

CPV 71320000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Dez. 2017
    Zuschlag erteilt
    €4.4M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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