Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Josef Lentner GmbH +1 weitere
Auftragswert
€516k
Zuschlag am
9. Juli 2026
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die Feuerwehr Euskirchen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Euskirchen schreibt die Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die Löschgruppe Kirchheim aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt: Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung zur Modernisierung der feuerwehrtechnischen Ausstattung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Feuerwehr Euskirchen möchte ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Löschgruppe Kirchheim, als Ersatzbeschaffung für ein älteres Fahrzeug beschaffen. Diese soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der Brandbekämpfung und in den sonstigen technischen Anforderungen berücksichtigt werden.
Die Feuerwehr Euskirchen sucht ein neues Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 3000, um ein älteres Modell in der Löschgruppe Kirchheim zu ersetzen. Die Ausschreibung ist in drei separate Lose aufgeteilt: das Fahrgestell, den feuerwehrtechnischen Aufbau sowie die notwendige Beladung. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser Gewerke bewerben, wobei die technischen Anforderungen strengen DIN-Normen für Feuerwehrfahrzeuge unterliegen. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr durch moderne Technik zu verbessern.
Aufteilung in Lose
3 LoteDer Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
18 Kriterien- price
Los 1 a und Los 1 b 50 % max 1000 Punkte Los 1c 100 %
- quality
Los 1 a 7,5 % max. 150 Punkte Los 1 b 10 % max. 150 Punkte
- quality
Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
- quality
Los 1 a und Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- quality
Los 1 a 10 % max. 200 Punkte Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 50 % max 1000 Punkte Los 1c 100 %
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Los 1 a 7,5 % max. 150 Punkte Los 1 b 10 % max. 150 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
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Los 1 a 10 % max. 200 Punkte Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 50 % max 1000 Punkte Los 1c 100 %
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Los 1 a 7,5 % max. 150 Punkte Los 1 b 10 % max. 150 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
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Los 1 a 10 % max. 200 Punkte Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
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Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Josef Lentner GmbH +1 weitere · €516k