Support, Wartung und Weiterentwicklung des Geoinformationssystems ImmoGIS

Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg schreibt einen Rahmenvertrag für die Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS aus. Der Auftrag umfasst 3rd-Level-Support, Wartung, Fehlerbehebung sowie die kontinuierliche technische und fachliche Weiterentwicklung. Die Zusammenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem LIG und dem IT-Dienstleister Dataport.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg sucht einen IT-Dienstleister für die langfristige Betreuung ihres Geoinformationssystems ImmoGIS. Dabei handelt es sich um eine spezielle Software, die für die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken genutzt wird. Der Auftragnehmer übernimmt den technischen Support bei komplexen Problemen (3rd-Level-Support), hält die Software durch Updates aktuell und entwickelt sie stetig weiter. Die Arbeit findet in enger Kooperation mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie dem IT-Dienstleister Dataport statt, der die Anwendung technisch betreibt. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden Leistungen nach tatsächlichem Bedarf abgerufen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Beachtung der Vorgaben gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Als wirtschaftlichstes Angebot wird das Angebot angesehen, das von den im Schwankungsbereich liegenden Angeboten den höchsten Leistungspunktwert (L) erzielt hat. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium die höchste Leistungspunktzahl beim Kriterium „Konzept Releasemanagement“ herangezogen. Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet als tertiäres Entscheidungskriterium der Preis (niedrigster Gesamtangebotspreis brutto). Sollte auch unter Beachtung des tertiären Entscheidungskriteriums zwischen zwei qualitativ gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L auch Preisgleichheit und damit letztlich Gleichheit bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los. Für weitere Einzelheiten verweist die Vergabestelle auf Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.4, der Vergabeunterlagen.
- quality
siehe oben bei Preis. Die hier maßgeblichen Leistungskriterien ergeben sich aus der Unterlage Teil C - Leistungsbewertungsmatrix.
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung