Relaunch und technischer Support der Website Frankfurt-Inklusive

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Frankfurt am Main schreibt den Relaunch sowie den laufenden Support der Website www.frankfurt-inklusive.de und des zugehörigen Stadtführers für Menschen mit Behinderungen aus. Der Auftrag umfasst neben der technischen Neugestaltung auch die inhaltliche Pflege und Weiterentwicklung. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
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Support und Relaunch der Website www.frankfurt-inklusive.de und des Stadtführers für Menschen mit Behinderungen
Die Stadt Frankfurt am Main sucht einen Dienstleister für die technische Überarbeitung und den laufenden Betrieb ihrer inklusiven Informationsplattform. Ziel ist es, die Website www.frankfurt-inklusive.de sowie den digitalen Stadtführer für Menschen mit Behinderungen zu modernisieren und barrierefrei zu halten. Der Auftrag beinhaltet neben dem Relaunch auch die langfristige Betreuung und Weiterentwicklung der Inhalte. Bei der Auswahl des Anbieters liegt der Fokus zu 70 Prozent auf der Qualität, insbesondere auf Aspekten wie Reaktionszeiten, Ortskenntnissen und der Umsetzung in Leichter Sprache, während der Preis mit 30 Prozent gewichtet wird.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotSupport und Relaunch der Website www.frankfurt-inklusiv.de
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Der Angebotspreis wird mit 30 % gewertet.
- quality70%
Reaktionszeit, Ortskenntnisse, Leichte Sprache, Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Website
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung