TED·302945-2026·Schließt in 118 Tagen

Betrieb von Regional- und Regionalbahnlinien in Thüringen und Unterfranken

Thüringer Landesamt für Bau und VerkehrErfurt, GermanyVeröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
~€95M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Sept. 2026
118 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt den Betrieb von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Thüringen und Bayern. Der Auftrag umfasst den fahrplanmäßigen Regional- und Regionalbahnverkehr auf zwei Lose aufgeteilten Streckennetzen mit einem jährlichen Umfang von rund 6,5 Millionen Fahrplankilometern. Die Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre, beginnend im Dezember 2028 bis Dezember 2036, mit Optionen zur Streckenerweiterung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

>> Beschaffung vor der Änderung Es sind Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Sinne von § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Freistaat Thüringen und dem Freistaat Bayern zu erbringen. Die Vergabe wird in zwei Lose mit folgenden Strecken aufgeteilt: LOS A: Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg mit der Option für die Strecke Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen// Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt// LOS B: Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neu-haus am Rennweg// Zella-Mehlis – Wernshausen// Option "Rennsteig" Ilmenau – Bf Rennsteig// Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt// Option "Stundentakt RB 50" Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen// Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen) mit einem Umfang von insgesamt ca. 6,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr zu erbringen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. >> Beschaffung nach der Änderung Es sind Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Sinne von § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Freistaat Thüringen und dem Freistaat Bayern zu erbringen. Die Vergabe wird in zwei Lose mit folgenden Strecken aufgeteilt: LOS A: RE 7 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // RE 57 Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // RE 70 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen // Option „Mainschleifenbahn“ RS 5 Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim // LOS B: RB 40 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt // RB 41 Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg // RB 43 Zella-Mehlis – Wernshausen // RB 44 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen // Option "Rennsteig" RB 49 Ilmenau – Bf Rennsteig // RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt // Option "Stundentakt RB 50" RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen // RB 59 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen). Der Gesamtumfang der zu vergebenden Leistungen einschließlich der Optionen beträgt ca. 6,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr. Es darf für Los A und/oder Los B jeweils ein Einzellosangebot eingereicht werden sowie für die Kombination aus Los A und Los B ein Kombinationsangebot. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen, dem Verkehrsvertrag und der Leistungsbeschreibung.

VergabeHero-Einschätzung

Die Landesbehörde Thüringen sucht einen Betreiber für den Regionalzugverkehr in Thüringen und dem angrenzenden Unterfranken. Der Auftrag deckt mehrere Regional-Express- und Regionalbahnlinien ab und ist in zwei Lose unterteilt, sodass Anbieter entweder ein einzelnes Los oder beide Lose zusammen übernehmen können. Pro Jahr sind rund 6,5 Millionen Zugkilometer zu erbringen, die Vertragslaufzeit erstreckt sich von Dezember 2028 bis Dezember 2036. Neben dem reinen Betrieb sind auch die Einhaltung von Taktvorgaben und die Bedienung von Streckenoptionen vorgesehen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Südthüringen-Unterfranken-Netz (SUN))

VerkehrsdienstleistungenSchienenverkehrÖffentlicher PersonennahverkehrÖffentliche VerwaltungVerkehr und InfrastrukturLandesverwaltungSchienenpersonennahverkehrRegionalverkehrVerkehrsleistungenThuringenBayernVerkehrsvertragSpnv
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Ausgefülltes Formblatt SUN_A4_Formblatt zur Ausschlussgründen
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit und fehlender Insolvenz
  • Erfüllung der Eignungsanforderungen nach § 6 AEG
  • Bereitschaft zur Erbringung von SPNV-Leistungen in Thüringen und Bayern

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4 mit dem Angebot einreichen. Der Bewerber ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und/oder § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte und unterschriebene Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. keine

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001LOS A + Option

Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2036 im Los A auf den Linien: >> Beschaffung vor der Änderung RE 7 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg zweistündlich RE 57 Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg zweistündlich RE 70 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen Einzelleistungen RB 40 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt zweistündlich RB 44 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen zweistündlich Option „Mainschleifenbahn“ RS 5 Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim stündlich >> Beschaffung nach der Änderung RE 7 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg RE 57 Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg RE 70 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen Option „Mainschleifenbahn“ RS 5 Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim.

CPV 60210000Frist 24. Sept. 2026
LOT-0002LOS B + Optionen

Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2036 im Los B auf den Linien: >> Beschaffung vor der Änderung RB 41 Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg stündlich Eisenach – Eisfeld zweistündlich Eisfeld – Sonneberg stündlich Sonneberg – Neuhaus am Rennweg RB 43 Zella-Mehlis – Wernshausen stündlich Option „Rennsteig“: RB 49 Ilmenau – Bf Rennsteig zweistündlich RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt zweistündlich mit Verdichtern Gemünden – Bad Kissingen stündlich Bad Kissingen – Schweinfurt Stadt Option „Stundentakt RB 50“: RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen Verkehre zur Herstellung des Stundentakts i.V. zu Status Quo-Verkehren RB 59 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen) montags bis freitags zweistündlich, ein Zugpaar nach Meiningen >> Beschaffung nach der Änderung RB 40 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt RB 41 Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg RB 43 Zella-Mehlis – Wernshausen RB 44 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen Option "Rennsteig" RB 49 Ilmenau – Bf Rennsteig RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt Option "Stundentakt RB 50" RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen RB 59 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen).

CPV 60210000Frist 24. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bzw. die in Kombination wirtschaftlichsten Angebote. Dazu wird nach der im Folgenden beschriebenen Vorgehensweise verfahren. Die Wertung erfolgt separat für alle Einzellosangebote sowie für alle Kombinationsangebote. Für jedes Los sowie für die Loskombination wird eine Rangfolge der Angebote ermittelt. In die jeweilige Rangfolge gehen ausschließlich zuschlagsfähige Angebote ein. Die Auftraggeber vergleichen die Kombination der erstplatzierten Einzellosangebote mit dem erstplatzierten Kombinationsangebot. Sie erteilen den Zuschlag auf die Einzellosangebote bzw. das Kombinationsangebot, mit denen bzw. mit dem sie die Leistungen beider Lose am wirtschaftlichsten beschaffen können. Sofern für ein Los kein zuschlagsfähiges wirtschaftliches Einzellosangebot eingegangen ist und für dieses Los auch mit einem Kombinationsangebot kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann, können die Auftraggeber das Vergabeverfahren nur für dieses Los nach § 63 VgV aufheben und den Zuschlag auf das erstplatzierte wirtschaftliche Einzellosangebot des anderen Loses erteilen. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Zur Berechnung des Wertungspreises werden zunächst die Gesamtkosten der Bieter (Blatt 1, Position 8 des Kalkulationsschemas) (Preisstand 2025) ab dem Jahr 2025 mit einem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben. Die Kosten der Optionen werden nur mit 50 % angesetzt. Zu den Gesamtkosten werden für die Wertung noch die ermittelten Kosten für 600 Einsatzstunden von zusätzlichen Personalen (Blatt 3 „zusätzliche Personale“ des Kalkulationsschemas) addiert, sowie die Vorlaufkosten (Blatt 0 des Kalkulationsschemas). Von diesen Jahreswerten wird sodann der jährlich anrechenbare „Wertungsvorteil für Mehrqualität“ (Blatt 5 „Mehrqualität“ des Kalkulationsschemas), der ebenfalls ab dem Jahr 2025 mit dem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben wird, abgezogen, wenn und soweit Bieter entsprechende Mehrqualitäten anbieten. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % wird der so genannte jährliche Barwert ermittelt. Dieser Wert stellt den jährlichen Wertungspreis dar. Die Summe der jährlichen Wertungspreise dividiert durch die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren ergibt den Wertungspreis. Zur Vereinfachung wird das Jahr der Betriebsaufnahme nicht berücksichtigt und das letzte Betriebsjahr in allen Positionen als volles Kalenderjahr betrachtet. Die Vorgehensweise bei der Wertung je Angebot ist in Blatt 7 des Kalkulationsschemas dargestellt. Im Fall von Widersprüchen gilt Blatt 7 des Kalkulationsschemas vorrangig.

  • price

    Das Zuschlagskriterium umfasst auch Aspekte der Qualität. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bzw. die in Kombination wirtschaftlichsten Angebote. Dazu wird nach der im Folgenden beschriebenen Vorgehensweise verfahren. Die Wertung erfolgt separat für alle Einzellosangebote sowie für alle Kombinationsangebote. Für jedes Los sowie für die Loskombination wird eine Rangfolge der Angebote ermittelt. In die jeweilige Rangfolge gehen ausschließlich zuschlagsfähige Angebote ein. Die Auftraggeber vergleichen die Kombination der erstplatzierten Einzellosangebote mit dem erstplatzierten Kombinationsangebot. Sie erteilen den Zuschlag auf die Einzellosangebote bzw. das Kombinationsangebot, mit denen bzw. mit dem sie die Leistungen beider Lose am wirtschaftlichsten beschaffen können. Sofern für ein Los kein zuschlagsfähiges wirtschaftliches Einzellosangebot eingegangen ist und für dieses Los auch mit einem Kombinationsangebot kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann, können die Auftraggeber das Vergabeverfahren nur für dieses Los nach § 63 VgV aufheben und den Zuschlag auf das erstplatzierte wirtschaftliche Einzellosangebot des anderen Loses erteilen. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Zur Berechnung des Wertungspreises werden zunächst die Gesamtkosten der Bieter (Blatt 1, Position 8 des Kalkulationsschemas) (Preisstand 2025) ab dem Jahr 2025 mit einem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben. Die Kosten der Optionen werden nur mit 50 % angesetzt. Zu den Gesamtkosten werden für die Wertung noch die ermittelten Kosten für 600 Einsatzstunden von zusätzlichen Personalen (Blatt 3 „zusätzliche Personale“ des Kalkulationsschemas) addiert, sowie die Vorlaufkosten (Blatt 0 des Kalkulationsschemas). Von diesen Jahreswerten wird sodann der jährlich anrechenbare „Wertungsvorteil für Mehrqualität“ (Blatt 5 „Mehrqualität“ des Kalkulationsschemas), der ebenfalls ab dem Jahr 2025 mit dem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben wird, abgezogen, wenn und soweit Bieter entsprechende Mehrqualitäten anbieten. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % wird der so genannte jährliche Barwert ermittelt. Dieser Wert stellt den jährlichen Wertungspreis dar. Die Summe der jährlichen Wertungspreise dividiert durch die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren ergibt den Wertungspreis. Zur Vereinfachung wird das Jahr der Betriebsaufnahme nicht berücksichtigt und das letzte Betriebsjahr in allen Positionen als volles Kalenderjahr betrachtet. Die Vorgehensweise bei der Wertung je Angebot ist in Blatt 7 des Kalkulationsschemas dargestellt. Im Fall von Widersprüchen gilt Blatt 7 des Kalkulationsschemas vorrangig.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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