Subunternehmerleistungen für den straßengebundenen ÖPNV in Gunzenhausen
Was wird ausgeschrieben
Die Mobilitäts- und Verkehrs GmbH Gunzenhausen (MVG) schreibt Subunternehmerleistungen für den lokalen ÖPNV aus. Der Auftrag umfasst vier Lose, die Stadtbusverkehre, Rufbusse sowie Freizeitverkehre (Altmühlsee- und Kleiner-Brombachsee-Express) beinhalten. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots, wobei neben dem Preis auch qualitative Kriterien eine Rolle spielen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung sind die in den beiliegenden Leistungsbeschreibungen bezeichneten Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV der MVG in Gunzenhausen: - MVG-Stadtbusverkehr, Linie 640, 640.1 und 641 (LOS 1), - MVG-Rufbusverkehr auf den Linien 642.1 bis 642.5 sowie auf den die Stadtbuslinien 640 und 641 (LOS 2), - MVG-Freizeitverkehre der Linie 689 (LOS 3), - MVG-Freizeitverkehre der Linie 699 (LOS 4). Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und deren Anlagen.
Die Mobilitäts- und Verkehrs GmbH (MVG) in Gunzenhausen sucht für verschiedene Buslinien im Stadtgebiet und Umland externe Partner als Subunternehmer. Die Ausschreibung ist in vier Lose unterteilt: Los 1 deckt den regulären Stadtbusverkehr ab, Los 2 umfasst Rufbus-Dienste, während Los 3 und 4 spezielle Freizeitverkehre zu den Seen in der Region bedienen. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die strengen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität erfüllen. Der Auftrag wird an das wirtschaftlichste Angebot vergeben, wobei die Qualität der Leistung neben den Betriebskosten ein entscheidender Faktor ist.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV
- Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
- Erklärung zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen bei Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen und Angaben können nach Maßgabe des § 51 SektVO nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
4 LoteLinie 640: Stadtverkehr Gunzenhausen-Frickenfelden; Linie 640.1: Stadtverkehr Gunzenhausen Schulverkehr Gunzenhausen-Frickenfelden und zurück; Linie 641: Stadtverkehr Gunzenhausen-Reutberg. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung für Los 1 und den Fahrplänen in Anlage A7.
Rufbusverkehr auf den Linien: Linie 640: Stadtverkehr Gunzenhausen-Frickenfelden, Linie 640: Stadtverkehr Gunzenhausen-Reutberg; Linie 642.1: Gunzenhausen Rufbus Schnackenmühle - Schlungenhof - Haundorf, Linie 642.2: Gunzenhausen Rufbus Westheim - Dittenheim - Nordstetten - Aha; Linie 642.3: Rufbus Cronheim - Oberwurmbach - Stetten; Linie 642.4: Rufbus Unterhambach - Wald; Linie 642.5: Rufbus Kalbensteinberg - Absberg - Pfofeld - Unterasbach. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung für Los 2 und den Fahrplänen in Anlage A 7.
Freizeitverkehre Altmühlsee-Express: Linie 689 Gunzenhausen-Wald-Schlungenhof-Muhr Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung für Los 3 und den Fahrplänen in Anlage A7.
Freizeitverkehre Kleiner-Brombachsee-Express: Linie 699 Gunzenhausen-Langlau-Absberg-Enderndorf-Spalt-Pleinfeld Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung für Los 4 und den Fahrplänen in Anlage A 7.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality
Den Zuschlag erhält unter Berücksichtigung der oben dargestellten Zuschlagslimitierung das je Los wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis in Form der Betriebskosten nicht allein ausschlaggebend. Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen
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Den Zuschlag erhält unter Berücksichtigung der oben dargestellten Zuschlagslimitierung das je Los wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis in Form der Betriebskosten nicht allein ausschlaggebend. Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
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Den Zuschlag erhält unter Berücksichtigung der dargestellten Zuschlagslimitierung das je Los wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis in Form der Betriebskosten nicht allein ausschlaggebend. Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
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Den Zuschlag erhält unter Berücksichtigung der dargestellten Zuschlagslimitierung das je Los wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis in Form der Betriebskosten nicht allein ausschlaggebend. Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung