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Subunternehmerleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr in Landshut

Eigenbetrieb Stadtwerke LandshutLandshut, GermanyVeröffentlicht 5. Mai 2026
Auftragswert
~€10M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juni 2026
4 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Landshut schreiben Subunternehmerleistungen für den straßengebundenen ÖPNV aus. Der Auftrag umfasst den Betrieb spezifischer Buslinien für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend am 01.01.2027 bis zum 31.12.2031. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Preis und Qualitätsabschlägen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der in der Internetplattform unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Landshut. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Fahrplänen gemäß Anlage 2 der Leistungsbeschreibung. Die Betriebsaufnahme hat am 01.01.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.12.2031.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Landshut suchen für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 einen Subunternehmer für den Betrieb ausgewählter Buslinien im Stadtgebiet. Es handelt sich um eine langfristige Dienstleistungskonzession im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), bei der der Auftragnehmer die Fahrpläne gemäß den Vorgaben der Stadtwerke umsetzen muss. Der Zuschlag wird nicht allein nach dem günstigsten Preis vergeben, sondern durch ein System, bei dem die Angebotsqualität den Preis für die Wertung reduziert. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit und Eignung durch umfangreiche Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Mindestlohnvorgaben und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nachweisen.

VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOepnvBusverkehrSubunternehmerVerkehrsdienstleistungenOeffentliche Ausschreibung
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
  • Bestätigung der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsverpflichtungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Unterlagen können nach Maßgabe des § 51 SektVO nachgefordert werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Subunternehmerleistungen im Stadtverkehr Landshut

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der in der Internetplattform unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Landshut. Dies betrifft insbesondere die Linien: Linie 609 Montag - Freitag (Feichtmeier - Hauptbahnhof - Altstadt); Linie 609 Montag - Freitag (Altstadt - Hauptbahnhof - Feichtmeier); Linie 609 Samstag (Feichtmeier - Hauptbahnhof); Linie 609 Samstag (Hauptbahnhof - Feichtmeier); Linie 609 Sonn-/Feiertag (Feichtmeier - Hauptbahnhof); Linie 609 Sonn-/Feiertag (Hauptbahnhof - Feichtmeier) Zusätzlich die Verstärkerlinie: Linie E28 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E29 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E33 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E34 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E74 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E76 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E77 (Altstadt - Holzfeilerweg) - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E77 (Holzfeilerweg - Altstadt) - Montag mit Freitag, Schultag. Der genaue, dem Angebot zu Grunde liegende, Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen gemäß Anlage 2 der Leistungsbeschreibung.

CPV 60112000Frist 2. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • quality

    Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Bei der Ermittlung des Wertungspreises wird neben dem Angebotspreis die Qualität des Angebotes in Form eines Abschlags auf den Wertungspreis berücksichtigt. Der Wertungsabschlag wird auf den mit dem Angebot verbindlich zugesagten und mit einem Vertragsstrafenangebot bewehrten Einsatz von emissionsfreien Bussen gewährt. Dabei gewährt der Auftraggeber für jeden Bus, zu dessen Einsatz sich der Bieter für mindestens 2 Jahre während der Vertragslaufzeit zu einem Umfang von mindestens 50.000 km / Jahr verpflichtet einen Abschlag auf den Wertungspreis von 10.000 €.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link