Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Brunner GmbH

Auftragswert

€252k

Zuschlag am

26. Mai 2026

TED·359813-2026

Beschaffung von 1.200 stapelbaren Stühlen für das Veranstaltungsforum

Bayern
Fürstenfeldbruck, Germany·Veröffentlicht 27. Mai 2026
Möbel und InneneinrichtungÖffentliche VerwaltungMoeblierungVeranstaltungstechnikOeffentliche VerwaltungInneneinrichtungBeschaffung
Auftragswert
€313k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Fürstenfeldbruck schreibt die Lieferung von 1.200 stapelbaren Stühlen inklusive Zubehör für das lokale Veranstaltungsforum aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem geschätzten Auftragswert von 313.000 EUR. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

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Die Stadt Fürstenfeldbruck plant die Beschaffung von 1.200 stapelbaren Stühlen inkl. Zubehör für das Veranstaltungsforum Fürstenfeldbruck.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Fürstenfeldbruck sucht einen Lieferanten für die Ausstattung ihres Veranstaltungsforums mit 1.200 neuen, stapelbaren Stühlen sowie dem dazugehörigen Zubehör. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, wird der Auftrag im offenen Verfahren vergeben, wobei das günstigste Angebot den Zuschlag erhält. Der geschätzte Wert für diese Möblierung liegt bei rund 313.000 Euro. Interessierte Unternehmen sollten in der Lage sein, eine größere Stückzahl an Veranstaltungsmöbeln fristgerecht zu liefern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Stühle für Veranstaltungsforum

Die Stadt Fürstenfeldbruck plant die Beschaffung von 1.200 stapelbaren Stühlen inkl. Zubehör für das Veranstaltungsforum Fürstenfeldbruck.

CPV 39000000, 39153000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Brunner GmbH · €252k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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