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Studie zur Verbesserung der Wassergüte der Lausitzer Neiße

Sachsen
Dresden, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
UmweltdienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungUmweltschutzUmweltplanungGewaesserschutzWasserwirtschaftStudieOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Sept. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie schreibt eine Studie zur Verbesserung der Wassergüte der Lausitzer Neiße aus. Ziel ist die Erstellung eines Vorhabens- und Sanierungsplans, der kosteneffiziente Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungsfaktoren wie Punktquellen und diffusen Einträgen identifiziert. Die Studie umfasst die Wasserkörper LN-3 bis LN-10.

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Studie zur Verbesserung der Wassergüte der Lausitzer Neiße

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Sachsen sucht einen Dienstleister für eine wissenschaftliche Studie zur Wasserqualität der Lausitzer Neiße. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um die Gewässerqualität in den Abschnitten LN-3 bis LN-10 zu verbessern, indem verschiedene Belastungsquellen wie Abwassereinleitungen oder morphologische Veränderungen analysiert werden. Das Ergebnis soll ein sogenannter Vorhabens- und Sanierungsplan sein, der aufzeigt, wie die Wasserqualität kosteneffizient gesteigert werden kann. Da keine expliziten Eignungsanforderungen genannt sind, richtet sich der Auftrag an spezialisierte Ingenieurbüros oder Forschungseinrichtungen im Bereich Gewässerschutz und Umweltplanung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Studie zur Verbesserung der Wassergüte der Lausitzer Neiße

Ziel der Studie zur Verbesserung der Wassergüte der Lausitzer Neiße ist es, mit Hilfe des Planungsinstrumentes "Vorhabens- und Sanierungsplan" unter Betrachtung aller in den OWK Lausitzer Neiße LN-3 bis LN-10 ermittelten relevanten Belastungsfaktoren (Punktquellen, diffuse Quellen, Wasserentnahmen, Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen, andere anthropogene Auswirkungen) kosteneffiziente Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen abzuleiten, deren Umsetzung nach derzeitigem Kenntnisstand zur Erreichung der Ziele "guter ökologischer Zustand" bzw. "gutes ökologisches Potenzial" und "guter chemischer Zustand" innerhalb der im Bewirtschaftungsplan festgelegten Frist führt. Dabei sind die Wechselwirkungen der einzelnen OWK untereinander (Oberlieger-OWK/Unterlieger-OWK) (z. B. stoffliche Verfrachtung, Fischdurchgängigkeit) sowie mit Grundwasserkörpern (GWK) (z. B. stoffliche Belastungen aus dem Grundwasser) mit zu betrachten. Der Schwerpunkt der vorliegenden Leistungsbeschreibung liegt auf der Ermittlung und Planung der erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der nachgewiesenen Belastungstypen "Punktquellen", "diffuse Quellen", "Wasserentnahmen" und "andere anthropogene Auswirkungen". Der Belastungstyp "Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen" ist nur in den Bearbeitungsschritten 1 bis 3 (siehe Kapitel 6.3) und hier lediglich in dem Umfang zu betrachten, der erforderlich ist, um mögliche Auswirkungen des hydromorphologischen Ist-Zustandes auf die Wassergüte beurteilen zu können. Bei der Ableitung der Maßnahmen zur Zielerreichung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes zu beachten. Daher muss die Wirksamkeit der Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen nachvollziehbar, schlüssig und fachlich untersetzt begründet werden. Für die zur Zielerreichung als erforderlich und geeignet festgestellten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen sind Kostenannahmen vorzunehmen und nachvollziehbar darzustellen. Die abschließend festgelegten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen sind in nachvollziehbarer Art und Weise hinsichtlich ihrer Umsetzung räumlich und zeitlich zu priorisieren. Sofern die Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund der Belastungen oder der natürlichen Gegebenheiten die Zielerreichung unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, sind Vorschläge für Ausnahmen (Fristverlängerung, weniger strenge Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG oder Transparenzansatz) zu erarbeiten.

CPV 90000000Frist 9. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • quality

    Struktur und Vorgehensweise zur Erfüllung der Leistung

    25%
  • quality

    Einsatz angemessener und zweckmäßiger Methoden zur Erfüllung der Leistung

    10%
  • quality

    Nachvollziehbarkeit der fachlichen Lösungsvorschläge entsprechend der Leistungsbeschreibung

    10%
  • quality

    Berücksichtigung regionaler Charakteristika

    15%
  • price

    Preis

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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