Stromlieferung (Ökostrom) für kommunale Einrichtungen
Die Stadt Oldenburg (Oldb) schreibt die Lieferung von Strom für ihre Einrichtungen aus. Der jährliche Bedarf liegt bei ca. 12,5 GWh an 630 Abnahmestellen (585 SLP- und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen). Der Vertrag läuft fest über 2 Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre, Lieferbeginn ist der 01.01.2027. Gefordert wird 100% Ökostrom mit mindestens 70% Neuanlagenquote.
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Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,5 GWh, 630 Abnahmestellen, davon 585 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest 2 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre, Festpreis mit Preisindizierung, Lieferbeginn 01.01.2027; 100% Ökostrom mit mind. 70% Neuanlagenquote
- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Erfüllung der VgV-Anforderungen (§ 57, 42 Abs. 1 VgV)
- Erfüllung der VOB/A-Anforderungen (§ 16 VOB/A)
- Nachweis gemäß § 56 Abs. 2 VgV und § 51 Abs. 2 SektVO
- Bieter müssen über erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,5 GWh, 630 Abnahmestellen, davon 585 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest 2 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre, Festpreis mit Preisindizierung, Lieferbeginn 01.01.2027; 100% Ökostrom mit mind. 70% Neuanlagenquote
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- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung