Stromlieferung für die Stadt Angermünde im Lieferjahr 2027
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Angermünde
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 576377-2026
- Verfahrensnummer
- 01a013fc-7d9c-43cb-b112-3e8412458c7d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Angermünde beschafft die vollständige Stromlieferung für die ausgeschriebenen Abnahmestellen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027. Der Auftrag umfasst insbesondere Abnahmestellen mit Standardlastprofil, also Verbrauchsstellen mit typisiertem und prognostiziertem Verbrauch, in Angermünde. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Ausschreibung zur Strombelieferung für die Stadt Angermünde im Lieferjahr 2027
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Strom
Zur Abdeckung des Bedarfs an Strom für die SLP-Abnahmestellen, benötigt die Stadt Angermünde (Auftraggeber) für das Lieferjahr 2027 (01.01.2027 – 31.12.2027) einen neuen Energieliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Strom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen (vgl. Abnahmestellenübersicht). Hierzu gehören die dort aufgeführten Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung. Aufgrund des Verbrauchverhaltens im Jahr 2025 ist näherungsweise mit der folgenden prognostizierten Verbrauchsmenge für das Kalenderjahr 2027 an den Abnahmestellen zu rechnen: Anzahl der Abnahmestellen: 72 SLP (davon 0 RLM) Jahresverbrauch: 683.319 kWh
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Strom
- Vertragslaufzeit 01.01. – 31.12.2027 Niedrigste Energiekosten Ökostromaufschlag 2027 Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
- 4 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 28.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 748953-2026
- 20.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 7022451
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