Rahmenvereinbarung für modulare Fahrradabstellanlagen in Brandenburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.05.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
7.440.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.04.2024
CPV-Codes
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  • Vorgefertigte Gebäude (44211000)
  • Material für Bautischlerarbeiten (44220000)
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen (45112713)
  • Bauleistungen im Hochbau (45210000)
  • Bau von Park- and Ride-Anlagen (45223320)
  • Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen (45223800)
Bekanntmachungsnummer
248349-2024
Verfahrensnummer
85bf2120-618e-407f-8bc9-579099283ac3

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Werder (Havel) vergibt eine Rahmenvereinbarung über Hochbauleistungen zur Errichtung sicherer, modularer Fahrradabstellanlagen in Holzbauweise. Die Leistungen sind in die Gebiete Nord-West und Süd-Ost gegliedert und sollen Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen in Brandenburg ermöglichen; der geschätzte Gesamtwert beträgt 7,44 Millionen Euro. Angebote müssen bis zum 13. Mai 2024 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Auftraggeber beabsichtigen die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Hochbauleistungen zur Realisierung von modularen Fahrradabstellanlagen in ihrem Zuständigkeitsgebiet.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0002 · Nord-West3.630.000 EUR

    Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg ("MIL") und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ("BMDV") fördern gemeinsam Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen, um den Radverkehr besser mit dem öffentlichen Personenverkehr ("ÖPV") vor Ort zu verknüpfen. Mit einem innovativen Ansatz unterstützen Bund und Land Kommunen dabei, sichere Fahrradabstellanlagen in modularer Holzbauweise ("Fahrradabstellanlagen") zu errichten. Das Land Brandenburg finanziert im Rahmen des Pilotprojektes "Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg" ("Pilotprojekt") kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Quellen/Zielen des ÖPV. Voraussetzung ist, dass die neuen Fahrradabstellanlagen dem Gestaltungs- und Planungskonzept des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg ("VBB") entsprechend errichtet werden. Dieses beinhaltet ein modulares Bauprogramm für Anlagen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Funktionen. Ziel der modularen Bauweise ist es, Fahrradabstellplätze einheitlicher und schneller errichten zu können. Durch die modulare Bauweise sollen nicht nur die Planungs- und Herstellungskosten gesenkt werden. Städten und Gemeinden soll darüber hinaus die Umsetzung erleichtert werden. Durch die Holzbauweise wird darüber hinaus die Nachhaltigkeit unterstützt. Die innovativen Fahrradparkhäuser bieten individuelle Komplettlösungen durch Module, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage zustande gekommenen Einzelaufträge sind Hochbauleistungen zur Realisierung von modularen Fahrradabstellanlagen. Die Leistungen sind in zwei Gebietslose aufgeteilt. Es soll je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung hat ab Zuschlagserteilung eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Einzelaufträge können auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ausschließlich für die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen aufgeführten sieben (7) Standorte für Los 1 und sechs (6) Standorte für Los 2 abgeschlossen werden. Nach einem möglichen Beitritt der Gemeinde Schönefeld zur Rahmenvereinbarung für Los 2 erhöht sich die Anzahl der Standorte für Fahrradabstellanlagen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2 realisiert werden kann, auf sieben (7). Die Höchstabnahmemenge je Rahmenvereinbarung beträgt daher sieben (7).

    Frist: 13.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Süd-Ost3.810.000 EUR

    Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg ("MIL") und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ("BMDV") fördern gemeinsam Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen, um den Radverkehr besser mit dem öffentlichen Personenverkehr ("ÖPV") vor Ort zu verknüpfen. Mit einem innovativen Ansatz unterstützen Bund und Land Kommunen dabei, sichere Fahrradabstellanlagen in modularer Holzbauweise ("Fahrradabstellanlagen") zu errichten. Das Land Brandenburg finanziert im Rahmen des Pilotprojektes "Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg" ("Pilotprojekt") kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Quellen/Zielen des ÖPV. Voraussetzung ist, dass die neuen Fahrradabstellanlagen dem Gestaltungs- und Planungskonzept des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg ("VBB") entsprechend errichtet werden. Dieses beinhaltet ein modulares Bauprogramm für Anlagen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Funktionen. Ziel der modularen Bauweise ist es, Fahrradabstellplätze einheitlicher und schneller errichten zu können. Durch die modulare Bauweise sollen nicht nur die Planungs- und Herstellungskosten gesenkt werden. Städten und Gemeinden soll darüber hinaus die Umsetzung erleichtert werden. Durch die Holzbauweise wird darüber hinaus die Nachhaltigkeit unterstützt. Die innovativen Fahrradparkhäuser bieten individuelle Komplettlösungen durch Module, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage zustande gekommenen Einzelaufträge sind Hochbauleistungen zur Realisierung von modularen Fahrradabstellanlagen. Die Leistungen sind in zwei Gebietslose aufgeteilt. Es soll je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung hat ab Zuschlagserteilung eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Einzelaufträge können auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ausschließlich für die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen aufgeführten sieben (7) Standorte für Los 1 und sechs (6) Standorte für Los 2 abgeschlossen werden. Nach einem möglichen Beitritt der Gemeinde Schönefeld zur Rahmenvereinbarung für Los 2 erhöht sich die Anzahl der Standorte für Fahrradabstellanlagen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2 realisiert werden kann, auf sieben (7). Die Höchstabnahmemenge je Rahmenvereinbarung beträgt daher sieben (7).

    Frist: 13.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A. Von der Möglichkeit des § 16a Abs. 3 EU VOB/A, keine Unterlagen oder Preisangaben nachzufordern, wird kein Gebrauch gemacht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0002 · Nord-West

Preis
50 %
Unterkriterien - bei Abnahme von mindestens 10 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 2 - bei Abnahme von mindestens 25 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 3 - bei Abnahme von mindestens 40 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 5
10 %
Unterkriterien: - Zeitraum der Erstellung prüffähiger Ausführungs-/Werkplanungen je Standort nach Erteilung des Einzelauftrags in Kalendertagen: 10 - Frühestmöglicher Montagebeginn in Kalendertagen nach Freigabe der Werkplanung durch den AG: 10 - Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Bauleitung: 20
40 %

LOT-0003 · Süd-Ost

Preis
50 %
Unterkriterien - bei Abnahme von mindestens 10 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 2 - bei Abnahme von mindestens 25 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 3 - bei Abnahme von mindestens 40 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 5
10 %
Unterkriterien: - Zeitraum der Erstellung prüffähiger Ausführungs-/Werkplanungen je Standort nach Erteilung des Einzelauftrags in Kalendertagen: 10 - Frühestmöglicher Montagebeginn in Kalendertagen nach Freigabe der Werkplanung durch den AG: 10 - Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Bauleitung: 20
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A. Von der Möglichkeit des § 16a Abs. 3 EU VOB/A, keine Unterlagen oder Preisangaben nachzufordern, wird kein Gebrauch gemacht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 407016-2024

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