Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: enercity AG

Auftragswert

€6.6M

Zuschlag am

30. Juli 2026

TED·541512-2026

Stromlieferung für die Knappschaft Kliniken Solution GmbH für das Jahr 2027

Nordrhein-Westfalen
Bochum, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
EnergieversorgungGesundheitswesenEnergieStromlieferungEnergieversorgungKlinikenOeffentliche AusschreibungEnergieeinkauf
Auftragswert
~€6.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH schreibt die Stromlieferung für 17 Abnahmestellen für das Jahr 2027 aus. Der geschätzte jährliche Gesamtverbrauch beläuft sich auf rund 34,3 Millionen Kilowattstunden. Der Auftrag wird im nicht offenen Verfahren vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose

VergabeHero-Einschätzung

Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH sucht einen Stromlieferanten für ihre Standorte im Jahr 2027. Es geht dabei um insgesamt 17 Abnahmestellen, die einen jährlichen Gesamtbedarf von etwa 34,3 Millionen Kilowattstunden Strom haben. Der Auftrag wird an den Anbieter mit dem günstigsten Preis vergeben. Da es sich um eine große Menge an Energie handelt, ist dieser Auftrag vor allem für Energieversorger mit entsprechender Kapazität und Erfahrung in der Belieferung von Großkunden interessant.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Knappschaft Kliniken Solution GmbH Stromausschreibung 2027 (Versorgerstatus)

Ausschreibung für 17 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 34.320.249 kWh.

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an enercity AG · €6.6M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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