TED·539446-2026·Schließt in 31 Tagen

Stromlieferung für das Universitätsklinikum Halle (Saale)

Sachsen-Anhalt
Halle (Saale), Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
EnergieversorgungGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungStromlieferungEnergieversorgungOeffentliche VerwaltungGesundheitswesenVersorgungsleistungen
Auftragswert
~€40k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Sept. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Universitätsklinikum Halle (Saale) schreibt die Lieferung von Strom für insgesamt 54 Abnahmestellen aus. Der jährliche Gesamtverbrauch beläuft sich auf ca. 80.217 kWh. Es handelt sich um ein nichtoffenes Verfahren zur Beschaffung von Energielieferungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose

VergabeHero-Einschätzung

Das Universitätsklinikum Halle (Saale) sucht einen Stromlieferanten für seine Liegenschaften. Die Ausschreibung umfasst 54 Abnahmestellen mit einem jährlichen Gesamtbedarf von rund 80.217 Kilowattstunden. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, etwa nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder im Zusammenhang mit Russland-Sanktionen, nachweisen. Der Zuschlag erfolgt rein über den Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
  • Bestätigung zur Einhaltung geltender Russland-Sanktionen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los Wohnungen

Ausschreibung für 54 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 80.217 kWh.

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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