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Stromlieferung für das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 2027-2029

Thüringen
Meiningen, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungStromlieferungEnergieversorgungOeffentliche VerwaltungKommunaler BedarfEnergie
Auftragswert
~€1.9M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen schreibt die Stromlieferung für 72 Abnahmestellen für den Zeitraum 2027 bis 2029 aus. Der jährliche Gesamtverbrauch beläuft sich auf ca. 2,52 Millionen Kilowattstunden. Es handelt sich um ein nichtoffenes Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen sucht einen Stromlieferanten für insgesamt 72 Abnahmestellen im Landkreis. Der Vertrag erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend mit dem Jahr 2027 bis einschließlich 2029. Mit einem jährlichen Strombedarf von rund 2,52 Millionen Kilowattstunden richtet sich die Ausschreibung an Energieversorger, die eine zuverlässige Belieferung der kommunalen Liegenschaften sicherstellen können. Der Zuschlag erfolgt rein über den Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Bestätigung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Strom Lieferjahre 2027 - 2029

Ausschreibung für 72 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 2.521.399 kWh.

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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