Stromlieferung (Ökostrom) für kommunale Einrichtungen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Oldenburg (Oldb) schreibt die Lieferung von Strom für ihre Einrichtungen aus. Der jährliche Bedarf liegt bei ca. 12,5 GWh an 630 Abnahmestellen (585 SLP- und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen). Der Vertrag läuft fest über 2 Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre, Lieferbeginn ist der 01.01.2027. Gefordert wird 100% Ökostrom mit mindestens 70% Neuanlagenquote.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,5 GWh, 630 Abnahmestellen, davon 585 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest 2 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre, Festpreis mit Preisindizierung, Lieferbeginn 01.01.2027; 100% Ökostrom mit mind. 70% Neuanlagenquote
Die Stadt Oldenburg (Oldb) beschafft Strom für ihre kommunalen Einrichtungen wie Schulen, Verwaltungsgebäude und andere öffentliche Einrichtungen. Der jährliche Strombedarf beträgt etwa 12,5 Gigawattstunden an 630 verschiedenen Abnahmestellen — davon sind die meisten Standard-Lastprofil-Kunden (SLP), aber 45 Abnahmestellen werden leistungsgemessen, was typischerweise größere Verbraucher wie Hallen oder Rechenzentren sind. Der Vertrag läuft zwei Jahre fest mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zwei weitere Jahre, und der Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen, wobei mindestens 70% aus neuen Anlagen stammen müssen. Das Zuschlagskriterium ist überwiegend der Preis (90%), daneben zählen auch qualitative Aspekte (10%).
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Erfüllung der VgV-Anforderungen (§ 57, 42 Abs. 1 VgV)
- Erfüllung der VOB/A-Anforderungen (§ 16 VOB/A)
- Nachweis gemäß § 56 Abs. 2 VgV und § 51 Abs. 2 SektVO
- Bieter müssen über erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotStromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,5 GWh, 630 Abnahmestellen, davon 585 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest 2 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre, Festpreis mit Preisindizierung, Lieferbeginn 01.01.2027; 100% Ökostrom mit mind. 70% Neuanlagenquote
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price90%
Preis
- quality10%
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/d6df9446-547d-46cb-ac30-89755d0dc446/awardcriteria
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung