Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Stadtwerke Emsdetten GmbH

Auftragswert

€831k

Zuschlag am

1. Juni 2026

TED·419022-2026

Lieferung von Strom für das Studentenwerk Halle für das Jahr 2028

Sachsen-Anhalt
Halle, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungBildungswesenStromlieferungEnergiebeschaffungOeffentliche VerwaltungStudentenwerkEnergieversorgung
Auftragswert
~€1.1M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Studentenwerk Halle schreibt die Stromlieferung für 31 Abnahmestellen für das Kalenderjahr 2028 aus. Der jährliche Gesamtverbrauch beläuft sich auf ca. 3,79 Millionen Kilowattstunden. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose

VergabeHero-Einschätzung

Das Studentenwerk Halle sucht einen Stromlieferanten für seine Einrichtungen im Jahr 2028. Es geht dabei um insgesamt 31 verschiedene Standorte, die zusammen einen jährlichen Strombedarf von etwa 3,8 Millionen Kilowattstunden haben. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, das heißt, der Anbieter mit dem günstigsten Angebot erhält den Zuschlag. Es handelt sich um eine klassische Energiebeschaffung für eine öffentliche Einrichtung in Sachsen-Anhalt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Studentenwerk Halle Anstalt des öffentlichen Rechts Stromausschreibung 2028

Ausschreibung für 31 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 3.793.439 kWh.

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Stadtwerke Emsdetten GmbH · €831k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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