Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Geilenkirchen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Geilenkirchen schreibt die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 aus. Der Auftrag umfasst ein Gesamtvolumen von rund 10 Millionen Kilowattstunden über drei Jahre, aufgeteilt in zwei Lose für Straßenbeleuchtung und allgemeine Abnahmestellen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Geilenkirchen; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 3.332.115 kWh/2027, 3.343.696 kWh/2028 und 3.343.003 kWh/2029.
Die Stadt Geilenkirchen sucht einen Stromlieferanten, der die Stadtverwaltung und die Straßenbeleuchtung für drei Jahre mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 deckt den Strombedarf für die Straßenbeleuchtung ab, während Los 2 die restlichen städtischen Abnahmestellen umfasst. Insgesamt werden über den dreijährigen Zeitraum etwa 10 Millionen Kilowattstunden Strom benötigt. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, wobei Bieter die üblichen Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit und zum Ausschluss von Korruption erbringen müssen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Bereitschaft zur Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt
- Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen bei ausländischen Bietern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 LoteLieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Stadt Geilenkirchen; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: 934.155 kWh/Jahr.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Geilenkirchen; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: 2.397.960 kWh/2027, 2.409.541 kWh/2028 und 2.408.848 kWh/2029. .
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung