Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: N-ERGIE Aktiengesellschaft

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

10. Juli 2026

TED·479789-2026

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Gemeinde Buxheim

EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieStromlieferungErneuerbare EnergienOeffentliche VerwaltungEnergiebeschaffungKommunalbedarf
Auftragswert
€0k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Buxheim schreibt die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 aus. Der jährliche Bedarf beläuft sich auf ca. 411.175 kWh. Die Vergabe erfolgt als einheitliches Los über ein offenes Verfahren.

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Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Gemeinde Buxheim; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 411.175 kWh/Jahr.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Buxheim sucht einen Stromlieferanten, der die Gemeinde für drei Jahre mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 und umfasst eine jährliche Liefermenge von etwa 411.175 Kilowattstunden. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, ist der Preis das einzige Zuschlagskriterium für die Auswahl des Anbieters. Die Abwicklung erfolgt durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, die als Dienstleister für die Gemeinde tätig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los Gemeinde Buxheim

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Buxheim; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 411.175 kWh/Jahr.

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an N-ERGIE Aktiengesellschaft · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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