TED·420766-2026

Lieferung von Strom für kommunale Abnahmestellen in Mittelfranken und Unterfranken

EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieStromlieferungOekostromKommunale BeschaffungEnergieversorgungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€2.8M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
21. Juli 2026
-13 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH schreibt die Stromlieferung für 322 Abnahmestellen in Mittelfranken und Unterfranken aus. Der Auftrag umfasst eine Laufzeit von drei Jahren mit einem prognostizierten jährlichen Gesamtverbrauch von rund 3,7 Gigawattstunden Ökostrom. Das Verfahren ist als Bündelausschreibung für verschiedene kommunale Auftraggeber konzipiert.

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Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose

VergabeHero-Einschätzung

Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bündelt den Strombedarf für mehrere Kommunen in Mittelfranken und Unterfranken, darunter Städte wie Oberasbach und verschiedene Verwaltungsgemeinschaften. Insgesamt werden 322 Abnahmestellen mit Ökostrom versorgt, wobei der jährliche Gesamtverbrauch bei etwa 3,7 Millionen Kilowattstunden liegt. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Es handelt sich um eine klassische Bündelausschreibung, die darauf abzielt, durch die Zusammenfassung der Abnahmemengen bessere Konditionen für die beteiligten Kommunen zu erzielen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Bestätigung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bündellos Mittelfranken & Unterfranken; 3 Lieferjahre, Ökostrom ohne NAQ

Bündelausschreibung für 322 Abnahmestellen. Jährlicher prognostizierter Gesamtverbrauch ca. 3.705.109 kWh. ( Stadtverwaltung Oberasbach, Markt Lehrberg, Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten, Markt Zell a. Main, Markt Neuhaus a.d.Pegnitz, Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal )

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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