Lieferung von Strom für kommunale Abnahmestellen in Oberfranken und der Oberpfalz

Was wird ausgeschrieben
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH schreibt die Stromlieferung für 136 Abnahmestellen in Oberfranken und der Oberpfalz aus. Der Auftrag umfasst eine Laufzeit von drei Jahren und ein jährliches Volumen von rund 3,85 Millionen Kilowattstunden Ökostrom. Es handelt sich um eine Bündelausschreibung für verschiedene kommunale Auftraggeber.
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Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH sucht einen Stromlieferanten für insgesamt 136 kommunale Abnahmestellen, darunter Einrichtungen wie das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Ökostrom über einen Zeitraum von drei Jahren mit einem jährlichen Gesamtverbrauch von etwa 3,85 Millionen Kilowattstunden. Das bedeutet, dass ein Energieversorger den Strombedarf für diese öffentlichen Gebäude und Anlagen für den genannten Zeitraum decken muss. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Sanktionsvorgaben erfüllen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Bestätigung der Einhaltung aktuell geltender Russland-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotBündelausschreibung für 136 Abnahmestellen. Jährlicher prognostizierter Gesamtverbrauch ca. 3.847.369 kWh. ( Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen, Gemeinde Eckersdorf )
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung