Lieferung von Strom für kommunale Abnahmestellen in Nieder- und Oberbayern

Was wird ausgeschrieben
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH schreibt die Stromlieferung für 95 Abnahmestellen in Nieder- und Oberbayern aus. Der jährliche Gesamtverbrauch wird auf ca. 910.236 kWh geschätzt. Der Auftrag ist als Bündelausschreibung für ein Lieferjahr konzipiert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bündelt den Strombedarf für verschiedene kommunale Einrichtungen in Nieder- und Oberbayern, um eine gemeinsame Beschaffung durchzuführen. Insgesamt umfasst das Los 95 Abnahmestellen, darunter Einrichtungen wie den Markt Schönberg und die Gemeinde Wessobrunn, mit einem prognostizierten jährlichen Gesamtverbrauch von rund 910.000 Kilowattstunden. Es handelt sich um eine Ausschreibung für die Lieferung von Graustrom mit einer Laufzeit von einem Jahr. Interessierte Energieversorger müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen und die Einhaltung aktueller Russland-Sanktionen bestätigen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Bestätigung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotBündelausschreibung für 95 Abnahmestellen. Jährlicher prognostizierter Gesamtverbrauch ca. 910.236 kWh. ( Markt Schönberg, Schulverband Schönberg, Gemeinde Wessobrunn )
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung