Lieferung von Strom für kommunale Abnahmestellen (Bündellos Schwaben)

Was wird ausgeschrieben
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH schreibt die Stromlieferung für 140 Abnahmestellen im Regierungsbezirk Schwaben aus. Der Auftrag umfasst eine Laufzeit von zwei Jahren mit einem prognostizierten jährlichen Gesamtverbrauch von rund 2,77 Millionen Kilowattstunden Ökostrom. Die Vergabe erfolgt als Bündelausschreibung für verschiedene Kommunen und kommunale Einrichtungen.
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Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bündelt den Strombedarf für 140 kommunale Abnahmestellen, darunter Städte, Gemeinden und soziale Einrichtungen wie das Haus der Senioren in Gundelfingen. Es wird Ökostrom für einen Zeitraum von zwei Jahren beschafft, wobei der jährliche Gesamtverbrauch bei etwa 2,77 Millionen Kilowattstunden liegt. Ziel der Bündelung ist es, durch die Zusammenfassung der Abnahmemengen bessere Konditionen für die beteiligten Kommunen zu erzielen. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen und die Einhaltung aktueller Russland-Sanktionen bestätigen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Bestätigung der Einhaltung aktueller Russland-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotBündelausschreibung für 140 Abnahmestellen. Jährlicher prognostizierter Gesamtverbrauch ca. 2.765.257 kWh. ( Stadt Gundelfingen, Gemeinde Winterbach, Gemeinde Kissing, Haus der Senioren Gundelfingen gGmbH, Gemeinde Ustersbach )
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung