Lieferung von Strom für 176 Abnahmestellen (Jahresverbrauch 2027)
Was wird ausgeschrieben
Die Bayerische Rieswasserversorgung beschafft Strom für das Geschäftsjahr 2027. Der Auftrag umfasst die Belieferung von 176 Abnahmestellen mit einem geschätzten jährlichen Gesamtverbrauch von rund 15,1 Millionen Kilowattstunden. Das Vertragsverhältnis bezieht sich auf das Kalenderjahr 2027. Die Vergabe erfolgt im restricted-Verfahren nach dem Preis als einzigem Zuschlagskriterium.
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Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose
Die Bayerische Rieswasserversorgung beschafft Strom für das Jahr 2027, um den Energiebedarf ihrer 176 Abnahmestellen sicherzustellen. Der Auftrag umfasst einen geschätzten jährlichen Gesamtverbrauch von rund 15,1 Millionen Kilowattstunden. Die Belieferung ist für das Kalenderjahr 2027 geplant und wird im restricted-Verfahren ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben. Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach GWB nachweisen und aktuelle Sanktionsregelungen bestätigen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Bestätigung zum Nichtvorliegen russlandbezogener Sanktionen
- Vollständige Eigenerklärungen und Unternehmensunterlagen einreichen
- Bereitschaft zur fristgerechten Nachreichung fehlender Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotAusschreibung für 176 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 15.069.027 kWh.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung