Lieferung von elektrischer Energie für das Amt Parchimer Umland

Was wird ausgeschrieben
Das Amt Parchimer Umland schreibt die Stromlieferung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 aus. Die Gesamtmenge beläuft sich auf ca. 1.069.081 kWh pro Jahr, aufgeteilt in zwei Lose für Straßenbeleuchtung und allgemeine Abnahmestellen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.
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Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Parchimer Umland; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 1.069.081 kWh/Jahr.
Das Amt Parchimer Umland sucht einen Stromlieferanten für seine kommunalen Einrichtungen und die Straßenbeleuchtung für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst den allgemeinen Strombedarf von rund 745.000 kWh pro Jahr, während Los 2 die Straßenbeleuchtung mit einem Bedarf von etwa 324.000 kWh pro Jahr abdeckt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen sowie zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern nachweisen. Der Auftrag wird rein über den günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB
- Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen gemäß TVgG M-V
- Bereitschaft zur Abfrage des Wettbewerbsregisters
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. 596 / 6000 Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Fehlt bei Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen) oder weist die Erklärung inhaltliche Mängel auf, ist das Angebot, soweit auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird, von der Wertung auszuschließen (vgl. § 14 TVgG M-V). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Fehlt bei Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen) oder weist die Erklärung inhaltliche Mängel auf, ist das Angebot, soweit auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird, von der Wertung auszuschließen (vgl. § 14 TVgG M-V).
Aufteilung in Lose
2 LoteLieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Parchimer Umland; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 745.081 kWh/Jahr.
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Parchimer Umland; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 324.000 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung