TED·512711-2026·Schließt in 33 Tagen

Lieferung von elektrischer Energie für das Amt Parchimer Umland

EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieStromlieferungEnergieversorgungOeffentliche VerwaltungStrassenbeleuchtungKommunalbedarf
Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
25. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Amt Parchimer Umland schreibt die Stromlieferung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 aus. Die Gesamtmenge beläuft sich auf ca. 1.069.081 kWh pro Jahr, aufgeteilt in zwei Lose für Straßenbeleuchtung und allgemeine Abnahmestellen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Parchimer Umland; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 1.069.081 kWh/Jahr.

VergabeHero-Einschätzung

Das Amt Parchimer Umland sucht einen Stromlieferanten für seine kommunalen Einrichtungen und die Straßenbeleuchtung für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst den allgemeinen Strombedarf von rund 745.000 kWh pro Jahr, während Los 2 die Straßenbeleuchtung mit einem Bedarf von etwa 324.000 kWh pro Jahr abdeckt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen sowie zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern nachweisen. Der Auftrag wird rein über den günstigsten Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB
  • Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen gemäß TVgG M-V
  • Bereitschaft zur Abfrage des Wettbewerbsregisters

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. 596 / 6000 Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Fehlt bei Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen) oder weist die Erklärung inhaltliche Mängel auf, ist das Angebot, soweit auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird, von der Wertung auszuschließen (vgl. § 14 TVgG M-V). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Fehlt bei Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen) oder weist die Erklärung inhaltliche Mängel auf, ist das Angebot, soweit auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird, von der Wertung auszuschließen (vgl. § 14 TVgG M-V).

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Los 1 Amt Parchimer Umland MIX

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Parchimer Umland; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 745.081 kWh/Jahr.

CPV 09310000Frist 25. Aug. 2026
LOT-0002Los 2 Amt Parchimer Umland SB

Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Parchimer Umland; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 324.000 kWh/Jahr.

CPV 09310000Frist 25. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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