Lieferung von Streusalz für den Landkreis Dachau und zugehörige Gemeinden
Was wird ausgeschrieben
Der Markt Indersdorf schreibt im Namen des Landkreises Dachau und der kreisangehörigen Gemeinden die Lieferung von Streusalz für die Wintersaison 2026/2027 aus. Der Lieferzeitraum erstreckt sich vom 01.09.2026 bis zum 30.04.2027. Es handelt sich um eine Beschaffung von Auftausalz nach DIN-Norm für den Winterdienst auf Kreis- und Gemeindestraßen.
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Streusalzlieferung für den Landkreis Dachau und den dazugehörigen Gemeinden für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 30.04.2027.
Der Landkreis Dachau und die dazugehörigen Gemeinden benötigen für den kommenden Winterdienst Streusalz der Kornklasse M (Natriumchlorid). Der Auftrag umfasst die Belieferung der verschiedenen Standorte im Landkreis für die Saison 2026/2027. Da der Landkreis und die Gemeinden als separate Auftraggeber auftreten, ist eine koordinierte Logistik für die Streusalzmengen erforderlich. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen, die unter anderem Korruption, Steuerhinterziehung oder Insolvenz betreffen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der DIN EN 16811-1 für Auftausalz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: alle Ausschlussgründe nach dem GWB, insbesondere §§ 123; 124 GWB Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Betrug oder Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit beeinträchtigt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsverzerrung durch Vorbefassung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Ausschlussgrund: Mangelhafte Erfüllung eines öffentlichen Auftrags (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Ausschlussgrund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). Fehlende Erklärungen und Nachweise, sofern diese nicht wertungsrelevant sind, können durch den Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Tiefbauverwaltung des Landkreises Dachau ist für den Winterdienst auf dem rund 155 km langen Kreisstraßennetz verantwortlich. Die Gemeinden sind für ihr gemeindliches Straßennetz verantwortlich. Der Landkreis Dachau und die kreisangehörigen Gemeinden benötigen zur Durchführung dieser Aufgabe entsprechende Auftausalzmengen (Kornklasse M - NaCl nach DIN EN 16811-1). Die Gemeinden und der Landkreis Dachau treten hierbei als zwei separate Auftraggeber auf. Die Liefermengen und die genauen Standorte werden bei jedem Einzelabruf dem Auftragnehmer gesondert mitgeteilt. Es erfolgt ein Frühbezug im Zeitraum 01.09.2026 - 31.10.2026 sowie einen Winterbezug im Zeitraum 01.11.2026 - 30.04.2027
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung