Streckensanierung und Fahrbahnerneuerung der Talbrücke Römershag auf der A7
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Sanierung der Fahrbahn auf der A7 im Bereich der Talbrücke Römershag aus. Der Auftrag umfasst auf einer Länge von 6,0 km den Abbruch von Betonrandbalken, Fräsarbeiten sowie den Einbau neuer Asphaltschichten inklusive Entwässerungsanpassungen. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Streckensanierung D588RL Talbrücke Römershag
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die grundlegende Sanierung eines 6 Kilometer langen Abschnitts der Autobahn A7 im Bereich der Talbrücke Römershag. Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch alter Betonstrukturen, das Abfräsen der bestehenden Asphaltschichten sowie den Einbau neuer Fahrbahnbeläge unter Verwendung von temperaturabgesenktem Asphalt. Zudem müssen die Entwässerungseinrichtungen und Straßenabläufe an die neue Fahrbahn angepasst werden. Es handelt sich um ein klassisches Straßenbauprojekt, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotErneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise auf der BAB A7 auf einer Länge von 6,0 km mit Anpassung von Entwässerungseinrichtungen Folgende wesentlichen Leistungen sind vorgesehen: - Abschnittsweiser Abbruch Betonstandstreifen bzw. Betonrandbalken - Fräsen Asphaltbinder- und Asphaltdeckschichten - Anpassung Straßenabläufe und Asphaltspitzrinnen - Oberbauarbeiten Asphalt (Verwendung von temperaturabgesenkten Asphalten) inklusive Anschlussstellen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 24. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung