Streckensanierung der BAB A7 an der Talbrücke Römershag
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Sanierung eines 6,0 km langen Streckenabschnitts der BAB A7 an der Talbrücke Römershag aus. Die Arbeiten umfassen den Abbruch von Betonrandbalken, das Abfräsen von Asphaltschichten sowie die Erneuerung des Oberbaus in Asphaltbauweise inklusive Entwässerungsanpassungen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Streckensanierung D588RL Talbrücke Römershag
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die grundlegende Sanierung eines sechs Kilometer langen Abschnitts der Autobahn A7 im Bereich der Talbrücke Römershag. Dabei wird die Fahrbahn in Asphaltbauweise erneuert, was unter anderem das Abfräsen alter Asphaltschichten, den Abbruch von Betonrandstreifen und die Anpassung der Entwässerung umfasst. Es handelt sich um ein klassisches Straßenbauprojekt, bei dem besonderer Wert auf den Einsatz temperaturabgesenkter Asphalte gelegt wird. Der Auftrag wird im offenen Verfahren ausgeschrieben und allein nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotErneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise auf der BAB A7 auf einer Länge von 6,0 km mit Anpassung von Entwässerungseinrichtungen Folgende wesentlichen Leistungen sind vorgesehen: - Abschnittsweiser Abbruch Betonstandstreifen bzw. Betonrandbalken - Fräsen Asphaltbinder- und Asphaltdeckschichten - Anpassung Straßenabläufe und Asphaltspitzrinnen - Oberbauarbeiten Asphalt (Verwendung von temperaturabgesenkten Asphalten) inklusive Anschlussstellen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung