Straßenwinterdienst für die Stadt Woldegk und amtsangehörige Gemeinden

Was wird ausgeschrieben
Das Amt Woldegk schreibt Winterdienstleistungen für Gemeindestraßen sowie Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2030. Die Ausschreibung umfasst die Stadt Woldegk sowie sechs weitere Gemeinden im Amtsbereich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Winterdienstleistungen für alle Gemeindestraßen sowie für die Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen für den Zeitraum 01.11.2026 - 31.03.2030. Es handelt sich dabei um die Stadt Woldegk und die Gemeinden Groß Miltzow, Schönbeck, Voigtsdorf, Schönhausen, Kublank und Neetzka.
Das Amt Woldegk sucht einen Dienstleister für den Winterdienst auf Gemeindestraßen und innerörtlichen Kreisstraßen. Der Auftrag umfasst die Räum- und Streupflichten für die Stadt Woldegk sowie die Gemeinden Groß Miltzow, Schönbeck, Voigtsdorf, Schönhausen, Kublank und Neetzka. Die Laufzeit des Vertrages beträgt insgesamt vier Wintersaisons, beginnend im November 2026 und endend im März 2030. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB
- Eignungsnachweis gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Der Bieter hat in der Eigenerklärung zur Eignung Angaben zu den Ausschlussgründen zu machen. Mit dem zuvorstehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (§ 56 VgV)
Aufteilung in Lose
1 LotWinterdienstleistungen für alle Gemeindestraßen sowie für die Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen für den Zeitraum 01.11.2026 - 31.03.2030. Es handelt sich dabei um die Stadt Woldegk und die Gemeinden Groß Miltzow, Schönbeck, Voigtsdorf, Schönhausen, Kublank und Neetzka.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Preis: 100 %
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung