TED·450886-2026·Schließt in 33 Tagen

Straßenreinigungsleistungen für die Stadt Jever

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
DienstleistungenUmweltschutzÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftStrassenreinigungKommunale DienstleistungenStadtreinigungOeffentliche VerwaltungEntsorgung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die KWL mbH schreibt Straßenreinigungsleistungen für das Stadtgebiet von Jever aus. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession oder einen Dienstleistungsauftrag im Bereich der Stadtreinigung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 3. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Straßenreinigungsleistungen (Stadt Jever)

VergabeHero-Einschätzung

Die KWL mbH sucht einen Dienstleister für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Jever. Dabei geht es um die regelmäßige Säuberung der öffentlichen Verkehrsflächen, um die Sauberkeit und Verkehrssicherheit im Stadtgebiet zu gewährleisten. Der Auftrag umfasst die operativen Reinigungsleistungen, die für eine Kommune dieser Größe typisch sind. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der kommunalen Stadtreinigung mitbringen, da die Anforderungen an Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit hoch sind.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Nachweis der fachlichen Eignung für Straßenreinigungsleistungen
  • Nachweis der Zuverlässigkeit für öffentliche Aufträge

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Straßenreinigungsleistungen (Stadt Jever)

Straßenreinigungsleistungen

CPV 90610000Frist 3. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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