Straßenreinigung, Winterdienst und Laubentsorgung in der Gemeinde Zeuthen
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Zeuthen schreibt Leistungen für die Straßenreinigung, den Winterdienst sowie die Laubabholung und -entsorgung aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer Gewichtung von 40 % Preis und 60 % Leistung.
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Die Gemeinde Zeuthen liegt im Bundesland Brandenburg, südöstlich von Berlin. Sie beabsichtigt, die Leistungen für Straßenreinigung, Laubabholung sowie Winterdienst gemäß § 49 a BbgStrG über ein Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt in zwei 2 Losen: Los 1 Straßenreinigung und Winterdienst Los 2 Laubabholung Los 1 beinhaltet: 1. - Straßenreinigung Durchführung der zyklischen Straßenreinigungsleistung, je Reinigungsklasse, - Straßen der Reinigungsklasse 1 - vierwöchiger Rhythmus und Beschilderung - Straßen der Reinigungsklasse 2 - sechswöchiger Rhythmus in den Monaten April bis November; Straßenreinigungsmaßnahmen, die einen Mehraufwand in der Kehrleistung erfordern, z. B. nach Sturmlagen, Reinigungsleistungen in den Wintermonaten Januar bis März, wenn es witterungsbedingt notwendig ist, auf allen befestigten innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Ausführung Straßenreinigung vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 2. Winterdienst Durchführung des Winterdienstes auf allen befestigten und unbefestigten innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen je Winterdienstklasse gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Ausführung Winterdienst vom 01.11.2026 bis 15.04.2030 Los 2 Durchführung der Laubabholung und Laubentsorgung auf allen innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen je Laubklasse gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Laubabholung vom 01.09.2027 bis 31.12.2029. Eine Ortsbesichtigung zur Feststellung des Leistungsumfanges wird empfohlen. Alle entstehenden Kosten (z. B. Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung, Entsorgungskosten Laub und Vorhaltekosten für Maschinen und Streugut), die für das Erfüllen der Leistungen notwendig sind, sind in den Angebotspreis einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Aufgenommenes Kehrgut oder Laub wird Eigentum des Auftragnehmers und ist nachweislich fachgerecht zu entsorgen. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen nebst den dazu gehörigen Anlagen.
Die Gemeinde Zeuthen sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Straßenreinigung, den Winterdienst sowie die Laubabholung im gesamten Gemeindegebiet. Der Auftrag ist in zwei Lose gegliedert: Los 1 umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst, während Los 2 die Laubentsorgung beinhaltet. Die Leistungen erstrecken sich über einen Zeitraum von Ende 2026 bis Anfang 2030. Interessierte Unternehmen sollten beachten, dass neben dem Preis vor allem qualitative Kriterien bei der Bewertung eine entscheidende Rolle spielen. Eine Ortsbesichtigung zur genauen Einschätzung des Leistungsumfangs wird ausdrücklich empfohlen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Entsendegesetzen
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen)
- Nachweis über Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Verlangen)
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bestätigung durch das Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe; Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Erklärung, dass für das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss - nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - nach § 19 des Mindestlohngesetzes, - nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder - nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können. Bestätigung durch das Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe Bestätigung durch das Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe. Auf gesondertes Verlangen ist eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie über die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vorzulegen. Diese Bescheinigungen sollten nicht älter als 6 Monate sein. Bestätigung durch das Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe. Bestätigung durch das Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist durch den Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung einer zuständigen Berufsgenossenschaft (soweit eine Pflicht besteht) vorzulegen. Dieser Nachweis sollte nicht älter als 6 Monate sein Fehlende und unvollständige Unterlagen werden unter Beachtung des §56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
2 LoteÜberblick über die zu vergebenen Lose und deren Bezeichnung: Los 1: Straßenreinigung und Winterdienst Los 2: Laubabholung Je Los ist ein Leistungsverzeichnis mit Beschreibung der gewünschten Leistung, dem Leistungszeitraum und zugehörigen Anlagen (z.B. Tourenplaner, Straßenverzeichnis) den Vergabeunterlagen beigefügt. Die eingereichten Angebote werden mit der Gewichtung 40 % Preis und 60 % Leistung bewertet. Dabei können beim Preis beim Los 1 maximal 200 Punkte/ Los 2 max. 100 Punkte erzielt werden. Das preisgünstigste Angebot erhält die maximale mögliche Preispunktzahl von 200 Punkten bzw. 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Für die Leistung sind (mittels Anwendung des Formulars Zuschlagskriterien und der dort benannten Bewertungskriterien) beim Los 1 (Straßenreinigung+Winterdienst) sind maximal 200 mögliche Punkte erreichbar; beim Los 2 (Laubabholung) maximal 100 Bewertungspunkte möglich. Bei einer Gewichtung von 40% Preis und 60% Leistung erhält dasjenige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Zuschlag.
Überblick über die zu vergebenen Lose und deren Bezeichnung: Los 1: Straßenreinigung und Winterdienst Los 2: Laubabholung Je Los ist ein Leistungsverzeichnis mit Beschreibung der gewünschten Leistung, dem Leistungszeitraum und zugehörigen Anlagen (z.B. Tourenplaner, Straßenverzeichnis) den Vergabeunterlagen beigefügt. Die eingereichten Angebote werden mit der Gewichtung 40 % Preis und 60 % Leistung bewertet. Dabei können beim Preis beim Los 1 maximal 200 Punkte/ Los 2 max. 100 Punkte erzielt werden. Das preisgünstigste Angebot erhält die maximale mögliche Preispunktzahl von 200 Punkten bzw. 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Für die Leistung sind (mittels Anwendung des Formulars Zuschlagskriterien und der dort benannten Bewertungskriterien) beim Los 1 (Straßenreinigung+Winterdienst) sind maximal 200 mögliche Punkte erreichbar; beim Los 2 (Laubabholung) maximal 100 Bewertungspunkte möglich. Bei einer Gewichtung von 40% Preis und 60% Leistung erhält dasjenige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Zuschlag.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price40%
Der Bruttoangebotspreis beim Los 1 ergibt sich aus der Addition der im LV kalkulierten Bruttosummen für Straßenreinigung+Winterdienst. Bei Los 2 (Laubabholung) ist der Angebotspreis=kalkulierter Bruttosumme gemäß LV. Die Umrechnung in Punktwerte erfolgt: Das preisgünstigste Angebot erhält die maximale mögliche Preispunktzahl (Los 1 von 200 Punkten, Los 2 von 100 Punkten). Null Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Die Anlage Zuschlagskriterien enthält im Tabellenblatt "Beschreibung der Auswertung" ein Beispieltabelle für die Auswertung der Angebotspreise und Leistungskriterien.
- quality60%
siehe Anlage Zuschlagskriterien / Tabellenblatt Los 1 bzw. Los 2 Die Zuschlagskriterien bei Los 1 unterteilen sich in Ausschluss (A) und Bewertungskriterien (B). A. Ausschlusskriterium bei der Leistungserbringung der Straßenreinigung: Die Verkehrszeichen selbst sowie die Aufstellung müssen den gesetzlichen Vorgaben § 39 StVO nebst zugehöriger Verwaltungsvorschrift sowie der RSA-Richtlinie entsprechen. A. Ausschlusskriterien beim Winterdienst: Nachweise detaillierte Aufstellung nach Straßen, Datum, Uhrzeit, Dauer, eingesetztes Fahrzeug, amtliches Kennzeichen, Fahrer/in sowie Art und Menge der erbrachten Leistung. Tägliche Übermittlung der recherchefähigen GPS Nachweise (Muster ist einzureichen)! Beim Los 2 gibt es kein Ausschlusskriterium. Die Bewertungskriterien (B) für das Erreichen der Bewertungspunkte (Los 1 max. 200 Pkt.; Los 2 max. 100 Pkt.) entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen "Zuschlagskriterien", jeweils getrennt nach Los 1 bzw. Los 2.
- price40%
Der Bruttoangebotspreis beim Los 1 ergibt sich aus der Addition der im LV kalkulierten Bruttosummen für Straßenreinigung+Winterdienst. Bei Los 2 (Laubabholung) ist der Angebotspreis=kalkulierter Bruttosumme gemäß LV. Die Umrechnung in Punktwerte erfolgt: Das preisgünstigste Angebot erhält die maximale mögliche Preispunktzahl (Los 1 von 200 Punkten, Los 2 von 100 Punkten). Null Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Die Anlage Zuschlagskriterien enthält im Tabellenblatt "Beschreibung der Auswertung" ein Beispieltabelle für die Auswertung der Angebotspreise und Leistungskriterien.
- quality60%
siehe Anlage Zuschlagskriterien / Tabellenblatt Los 1 bzw. Los 2 Die Zuschlagskriterien bei Los 1 unterteilen sich in Ausschluss (A) und Bewertungskriterien (B). A. Ausschlusskriterium bei der Leistungserbringung der Straßenreinigung: Die Verkehrszeichen selbst sowie die Aufstellung müssen den gesetzlichen Vorgaben § 39 StVO nebst zugehöriger Verwaltungsvorschrift sowie der RSA-Richtlinie entsprechen. A. Ausschlusskriterien beim Winterdienst: Nachweise detaillierte Aufstellung nach Straßen, Datum, Uhrzeit, Dauer, eingesetztes Fahrzeug, amtliches Kennzeichen, Fahrer/in sowie Art und Menge der erbrachten Leistung. Tägliche Übermittlung der recherchefähigen GPS Nachweise (Muster ist einzureichen)! Beim Los 2 gibt es kein Ausschlusskriterium. Die Bewertungskriterien (B) für das Erreichen der Bewertungspunkte (Los 1 max. 200 Pkt.; Los 2 max. 100 Pkt.) entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen "Zuschlagskriterien", jeweils getrennt nach Los 1 bzw. Los 2.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung