Straßenreinigung und Winterdienst in der Stadt Wildau
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Wildau vergibt die Straßenreinigung und den Winterdienst für Straßen, Plätze und Parkplätze innerhalb der geschlossenen Ortslage für den Zeitraum vom 15. November 2026 bis 14. November 2028 (ca. 2 Jahre). Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 für Straßen und Los 2 für Plätze und Parkplätze. Die Reinigung erfolgt in verschiedenen Zyklen (2-wöchig, 4-wöchig, 4-mal jährlich bzw. 15-mal jährlich).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Straßenreinigung und Winterdienst auf Straßen, Plätzen und Parkplätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Stadt Wildau vom 15. November 2026 bis 14. November 2028.
Die Stadt Wildau in Brandenburg benötigt für die kommenden zwei Jahre einen Dienstleister für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Parkplätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Reinigung und den Winterdienst auf Straßen, Los 2 auf Plätzen und Parkplätzen. Die Reinigungsintervalle variieren je nach Fläche und Nutzung — von zweiwöchentlich auf Hauptverkehrsstraßen bis zu viermal jährlich auf kleineren Parkplätzen. Bewerber müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB erfüllen und auf Anfrage vollständige Unternehmensunterlagen vorlegen können.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung gemäß §§ 123 und 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Nachfordern fehlender Unterlagen gemäß § 56 VgV möglich
- Zwei Lose: Straßen sowie Plätze und Parkplätze
- Reinigungszyklen: 2-wöchentlich, 4-wöchentlich, 4-mal jährlich, 15-mal jährlich
- Winterdienstleistungen erforderlich
- Laufzeit: 15.11.2026 bis 14.11.2028
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Straßenreinigung der Hauptverkehrs- und Ortsdurchgangsstraßen in zwei Reinigungsklassen mit jeweils einem 2-wöchigen und 4-wöchigen Zyklus im Zeitraum vom 01. April 2027 bis 14. November 2027 und vom 01. April 2028 bis 14. November 2028. Die Straßenreinigung von Plätzen und Parkplätzen im Zeitraum vom 01. April 2027 bis 14. November 2027 und vom 01. April 2028 bis 14. November 2028. Die Reinigung von vier Parkplätzen erfolgt 4-mal jährlich. Die Reinigung des Marktplatzes erfolgt 15-mal jährlich und die Reinigung des Bahnhofsplatzes erfolgt 96-mal jährlich. Der Winterdienst beinhaltet auf den Hauptverkehrs- und Ortsdurchgangsstraßen die maschinelle Schneeberäumung und das Abstumpfen der Fahrbahnen im Zeitraum vom 15. November 2026 bis 31. März 2027 und vom 15. November 2027 bis 31. März 2028 und einer abschließenden Winterstreugutbeseitigung. Der Winterdienst beinhaltet auf Plätzen und Parkplätzen die maschinelle und manuelle Schneeberäumung und das Abstumpfen der Fahrbahnen im Zeitraum vom 15. November 2026 bis 31. März 2027 und vom 15. November 2027 bis 31. März 2028 und einer abschließenden Winterstreugutbeseitigung.
Die Straßenreinigung der Hauptverkehrs- und Ortsdurchgangsstraßen in zwei Reinigungsklassen mit jeweils einem 2-wöchigen und 4-wöchigen Zyklus im Zeitraum vom 01. April 2027 bis 14. November 2027 und vom 01. April 2028 bis 14. November 2028. Die Straßenreinigung von Plätzen und Parkplätzen im Zeitraum vom 01. April 2027 bis 14. November 2027 und vom 01. April 2028 bis 14. November 2028. Die Reinigung von vier Parkplätzen erfolgt 4-mal jährlich. Die Reinigung des Marktplatzes erfolgt 15-mal jährlich und die Reinigung des Bahnhofsplatzes erfolgt 96-mal jährlich. Der Winterdienst beinhaltet auf den Hauptverkehrs- und Ortsdurchgangsstraßen die maschinelle Schneeberäumung und das Abstumpfen der Fahrbahnen im Zeitraum vom 15. November 2026 bis 31. März 2027 und vom 15. November 2027 bis 31. März 2028 und einer abschließenden Winterstreugutbeseitigung. Der Winterdienst beinhaltet auf Plätzen und Parkplätzen die maschinelle und manuelle Schneeberäumung und das Abstumpfen der Fahrbahnen im Zeitraum vom 15. November 2026 bis 31. März 2027 und vom 15. November 2027 bis 31. März 2028 und einer abschließenden Winterstreugutbeseitigung.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price1%
Gewertet wird der Gesamtpreis des Angebots. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
- price1%
Gewertet wird der Gesamtpreis des Angebots. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung