Straßenplanung für den Neubau der U-Bahn Linie U5 in Hamburg
Was wird ausgeschrieben
Die Hamburger Hochbahn AG vergibt Planungsleistungen für die Anpassung öffentlicher Verkehrsflächen im Zuge des U5-Neubaus. Der Auftrag umfasst die Integration neuer Bauwerke in den Straßenraum sowie die Umgestaltung nachhaltiger Mobilitätskonzepte mit Fokus auf MIV-Reduzierung, ÖPNV-Förderung, Radinfrastruktur und klimaangepasste Grünflächen. Die Angebotsfrist endet am 29.12.2028.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen des Neubaus der U-Bahn Linie U5 werden Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, um die neu hergestellten Bauwerke in den Straßenraum einzupassen. In diesem Zuge wird der bestehende Straßenraum zudem den zukünftigen Ansprüchen hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung angepasst. Die übergeordneten Ziele hierfür sind unter anderem die Reduzierung von motorisiertem Individualverkehr (MIV), die Förderung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), der Ausbau einer attraktiven und sicheren Radverkehrsinfrastruktur sowie ein erhöhter Fokus auf Grünanlagen und wassersensibler Straßenraumgestaltung.
Die Hamburger Hochbahn AG benötigt Planungsleistungen für die Umgestaltung von Straßenflächen entlang der neuen U-Bahn Linie U5. Konkret geht es darum, die neu entstehenden U-Bahn-Bauwerke in den bestehenden Straßenraum einzupassen und diesen gleichzeitig an zukünftige Anforderungen anzupassen: weniger Autoverkehr, mehr ÖPNV und Radwege, mehr Grünflächen und eine wassersensible Gestaltung, die bei Starkregen hilft. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit Straßenverkehrs-, Stadt- und Landschaftsplanenden sowie den zuständigen Behörden. Bewerber müssen die üblichen Ausschlussgründe nach GWB erfüllen und können sich auf einzelne Lose bewerben.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignungsnachweis nach GWB (§§ 123, 124)
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- EU-Ausschlussverordnung (Art. 5k VO 2022/576)
- Erfahrung mit integrierten Verkehrskonzepten (IVK)
- Zusammenarbeit mit öffentlichen Verkehrsbehörden
- Planungsleistungen für Infrastrukturprojekte
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS
Aufteilung in Lose
1 LotNeben der Gestaltung im unmittelbaren Umfeld von HOCHBAHN-Bauwerken wurden auch übergeordnete, abschnittsübergreifende Achsen herausgearbeitet, welche ganzheitlich in Form integrierter Verkehrskonzepte (IVK) im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende betrachtet und umgestaltet wurden. Hierfür war eine engmaschige Zusammenarbeit von Straßenverkehrs-, Stadt- und Landschaftsplanenden sowie den zuständigen Behörden erforderlich. Die IVKs stellen keine exakte Vorgabe für die Ausführung des straßenbaulichen Entwurfs dar, sondern eine prinzipienhafte Lösung für eine zeitgemäße und problemgerechte Gestaltung im Sinne der Neuaufteilung des Verkehrsraums zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten und der qualitativen Entwicklung des öffentlichen Raumes. Bestandteile dessen sind u.a. Baumpflanzungen, Flächen für die Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser bei entsprechendem Raumpotenzial sowie die Sicherung und Entwicklung von Freiraum- und Aufenthaltsqualität in den Straßennebenflächen. Für Bauwerke außerhalb der IVKs ist eine Wiederherstellung des Bestandes unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien im direkten Umfeld der geplanten Haltestellen vorgesehen. Auch hierbei sind die zukünftigen Ansprüche hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung zu berücksichtigen. Für die Bearbeitung sind insbesondere folgende Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung als planungsrechtliche Grundlage berücksichtigt: - Technische Regeln für Arbeitsstätten. Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR 5-2) - Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) - Straßenverkehrsordnung (StVO) - Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg (ZTV St-Hmb 09 Fassung 11-17) - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Landschaftspflege; RAS-LP 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahme Die Lagepläne werden mit AutoCAD erstellt bzw. bearbeitet. Für die Verwendung von Farben, Layern usw. gilt der Hamburger Normierungskatalog, der vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die signaltechnischen Lagepläne werden in Hamburg mit Hilfe des Programms LAYOUT (iSL GmbH Hamburg) erstellt, das Markierungen, Symbole usw. in AutoCAD bereitstellt. Die Anwendung wird empfohlen. Ansonsten können Dateien von Beispiel-Lageplänen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Symbole kopiert werden können. Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab Januar 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Dez. 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung