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Straßenbauarbeiten für die Vormaßnahme A7, Los 1.2

Hamburg
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauAutobahnInfrastrukturOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Straßenbauarbeiten für die Vormaßnahme an der A7 zwischen den Kilometern 44,5 und 37,0 in Fahrtrichtung Nord aus. Es handelt sich um das Los 1.2, welches die Erneuerung der Richtungsfahrbahn Hannover umfasst. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A7 GE Evendorf km 44,5-37,0 Rifa Nord, Vormaßnahme A7, Los 1.2 - Straßenbau, Erneuerung RF Hannover

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant umfangreiche Straßenbauarbeiten an der Autobahn A7 im Bereich Evendorf. Konkret geht es um die Erneuerung der Fahrbahn in Richtung Hannover im Rahmen einer sogenannten Vormaßnahme. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, müssen Bieter ihre Zuverlässigkeit durch den Nachweis der Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und gesetzlichen Mindeststandards belegen. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten den Zuschlag erhält.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Vormaßnahme A7, Los 1.2 - Straßenbau, Erneuerung RF Hannover

Vormaßnahme A7, Los 1.2 - Straßenbau, Erneuerung RF Hannover

CPV 45000000Frist 5. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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