Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: PORR Verkehrswegebau GmbH Niederlassung Osnabrück

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

15. Mai 2026

TED·338955-2026

Straßenbauarbeiten an der A36 zwischen AS Wolfenbüttel-Süd und Schladen-Nord

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 18. Mai 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungStrassenbauInfrastrukturAutobahnOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Straßenbauarbeiten für die A36 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Wolfenbüttel-Süd und Schladen-Nord aus. Das Projekt umfasst die Bauabschnitte 1 und 2. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich des Autobahnbaus.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A36 AS WF-Süd bis Schladen-Nord, BA 1 und BA 2 Straßenbau

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant umfangreiche Straßenbauarbeiten an der Autobahn A36 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Wolfenbüttel-Süd und Schladen-Nord. Das Projekt ist in zwei Bauabschnitte unterteilt, die als ein zusammenhängendes Los ausgeschrieben werden. Da es sich um ein Infrastrukturprojekt auf einer Bundesautobahn handelt, ist mit einem hohen technischen Anspruch und einem entsprechenden Auftragsvolumen zu rechnen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: BA 1 und BA 2 Straßenbau)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000BA 1 und BA 2 Straßenbau

BA 1 und BA 2 Straßenbau

CPV 45000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an PORR Verkehrswegebau GmbH Niederlassung Osnabrück

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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