Sanierung Schloss Marienburg: Hangsicherung, Abbruch-, Mauer- und Naturwerksteinarbeiten

Was wird ausgeschrieben
Die Stiftung Schloss Marienburg schreibt die Sanierung des Bauabschnitts 2.1 aus, welcher die Hangsicherung und den Laubengang umfasst. Die Arbeiten beinhalten denkmalgerechte Abbruch-, Steinmetz- und Mauerwerksinstandsetzungen sowie die Sanierung des Gewölbes und Bodenaufbaus. Das Projekt ist als ein Los ausgeschrieben und wird rein über den Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Sanierung des Schlosses Marienburg, Bauabschnitt 2.1 - Abbruch-, Mauer- und Naturwerksteinarbeiten im Bereich der Hangsicherung und des Laubengangs. Die Leistungen umfassen denkmalgerechte Abbrucharbeiten, Naturstein- und Mauerwerksinstandsetzung, Steinmetzarbeiten, Fugensanierung, Lieferung und Einbau von Naturstein und Ziegeln, Injektions- und Verpressarbeiten, Entsorgung sowie die erforderliche Dokumentation. Der zu sanierende Hangbereich besteht aus einer bis zu rd. 13 m hohen und bis zu rd. 65° gegenüber der Horizontalen geneigten Festgesteinswand aus Bundsandstein. Im oberen Bereich des Hanges befindet sich ein Laubengang, welcher mittels einer Gewölbekonstruktion auf den Hang aufgelagert ist. Haupttragelement sind Konsolsteine aus Naturstein, welche die Gewölbe tragen und ursprünglich auf dem Hang aufgelagert waren. Infolge von eindringendem Wasser und ausbreitendem Bewuchs kommt es zum kontinuierlichen sukzessiven Lösen der einzelnen Felsplatten und zur Verringerung der Felsoberfläche. Die Auflagerpunkte der Konsolsteine sind zu einem großen Teil nicht mehr vorhanden. Sie werden aktuell durch eine Notabstützung aus Stahl abgefangen. Der Laubengang ist gesperrt und darf nicht betreten werden. Die Natursteinelemente des Laubenganges und die zugehörigen Wände aus Naturstein oberhalb des Felshanges werden ebenfalls saniert. Im Laubengang ist die Instandsetzung des Gewölbes und die Neuherstellung des Bodenaufbaus inkl. Entwässerung erforderlich.
Die Stiftung Schloss Marienburg plant die Sanierung eines kritischen Hangbereichs und eines angrenzenden Laubengangs am Schloss. Da der Hang durch eindringendes Wasser und Bewuchs instabil geworden ist, müssen die Natursteinmauern und das Gewölbe des Laubengangs denkmalgerecht instand gesetzt werden. Die Arbeiten umfassen unter anderem Steinmetzarbeiten, Fugensanierungen sowie den Einbau neuer Natursteine und Ziegel. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, sind hohe Anforderungen an die handwerkliche Ausführung zu erwarten. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung gem. Verordnung (EU) 2022/576
- Erklärung gem. § 4 NTVergG
- Nachweis der beruflichen Integrität und Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 NTVergG ist mit dem Angebot abzugeben. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 16a EU VOB/A Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Beschaffung sind Abbruch-, Mauer- und Naturwerksteinarbeiten im Rahmen der Sanierung des denkmalgeschützten Schlosses Marienburg (Bauabschnitt 2.1 Hangsicherung). Die Leistungen umfassen insbesondere: - Naturstein-, Ziegellieferung und Mörtelproben, - die denkmalgerechte Instandsetzung und Ergänzung von Natursteinmauerwerk, - Steinmetzarbeiten, - Fugensanierungen, - Injektions- und Verpressarbeiten, - Lieferung und Einbau von Naturstein- und Ziegelmaterialien, - Abbruch- und Entsorgungsleistungen - die Erstellung von Werk- und Montageplanung, Materialuntersuchungen, Musterflächen und einer vollständigen Ausführungsdokumentation. Sämtliche Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes, der Naturschutzauflagen sowie der erschwerten Baustellenlogistik und Zugänglichkeit auszuführen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (Siehe Formblatt 211 EU)
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung