Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
14. Okt. 2024
Steuerberatung zur lohnsteuerlichen Beurteilung von Tarifverträgen
Was wird ausgeschrieben
Die Friedrich-Ebert-Stiftung erweitert einen bestehenden Auftrag zur Steuerberatung um 45 %. Hintergrund ist die notwendige lohnsteuerliche Prüfung von Tarifverträgen im Rahmen der Einführung neuer Personalabrechnungssoftware. Die Arbeiten betreffen insbesondere die internationale Abrechnung und Eingruppierung.
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Im Jahr 2026 wurde aufgrund der Einführung neuer Personalabrechnungssysteme (Software) eine Überprüfung auch der steuerlichen Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland notwendig. Angesichts der komplexen Detaillage der Manteltarifverträge der FES, insbesondere Ausland, ist hier kurzfristig ein erheblicher Aufwand zur lohnsteuerlichen Beurteilung von Einzelfällen und Eingruppierungsanteilen notwendig geworden, um diese auch softwareseitig richtig dazustellen. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtprozesses der Erneuerung der Finanzbuchhaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) auch international.Die Änderung beträgt 45 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt damit unter der 50-%-Grenze. Nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB darf der Preis in den Fällen Nr. 2 und Nr. 3 um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes erhöht werden. Änderungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB sind nach § 132 Abs. 5 GWB bekanntzumachen.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat ihren bestehenden Auftrag für Steuerberatungsleistungen erweitert. Grund für die Anpassung ist die Einführung einer neuen Personalabrechnungssoftware, die eine detaillierte steuerliche Prüfung von Tarifverträgen erforderlich macht, insbesondere für Mitarbeiter im Ausland. Da die Komplexität der Manteltarifverträge eine kurzfristige und intensive Beratung erfordert, wird das ursprüngliche Auftragsvolumen um 45 % aufgestockt. Dies ist Teil eines umfassenderen Projekts zur Modernisierung der internationalen Finanzbuchhaltung der Stiftung.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Jahr 2026 wurde aufgrund der Einführung neuer Personalabrechnungssysteme (Software) eine Überprüfung auch der steuerlichen Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland notwendig. Angesichts der komplexen Detaillage der Manteltarifverträge der FES, insbesondere Ausland, ist hier kurzfristig ein erheblicher Aufwand zur lohnsteuerlichen Beurteilung von Einzelfällen und Eingruppierungsanteilen notwendig geworden, um diese auch softwareseitig richtig dazustellen. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtprozesses der Erneuerung der Finanzbuchhaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung auch international.
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Okt. 2024Zuschlag erteilt