TED·549611-2026·Schließt in 32 Tagen

Einbau von Stahlblechtüren für das Feuerwehrgerätehaus Usingen

Hessen
Usingen, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungTuerenbauFeuerwehrOeffentliche VerwaltungBauleistungenMetallbau
Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Usingen schreibt den Einbau von Stahlblechtüren für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einer Ausführungsdauer von 60 Tagen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Usingen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Weilburger Straße 44 in 61250 Usingen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Usingen baut ein neues Feuerwehrgerätehaus in der Weilburger Straße und sucht dafür einen Fachbetrieb für den Einbau von Stahlblechtüren. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage der Türen gemäß dem Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten sollen innerhalb von 60 Tagen abgeschlossen sein. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das wirtschaftlichste Angebot. Es handelt sich um ein klassisches Bau-Gewerk für einen öffentlichen Neubau.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eignung gemaess Paragraph 16a EU VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gilt § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Stahlblechtüren - Feuerwehrgerätehaus Usingen

Einbau von Stahlblechtüren. Für die Einzelheiten wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

CPV 45000000, 45421131Frist 7. Sept. 202660 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Angebotspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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