TED·518944-2026·Schließt in 51 Tagen

Stahlbauarbeiten für den Übungsturm des Feuerwehrhauses Möglingen

Baden-Württemberg
Möglingen, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungStahlbauFeuerwehrOeffentliche BauauftraegeMetallbauUebungsturm
Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Sept. 2026
51 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Möglingen schreibt die Stahlbauarbeiten für einen neuen Feuerwehr-Übungsturm aus. Der Auftrag umfasst die Konstruktion, Lieferung und Montage eines ca. 14 Meter hohen Stahltreppenturms mit rund 13 Tonnen Stahlgewicht inklusive statischer Berechnung. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Stahlbauarbeiten für den Übungsturm des neuen Feuerwehrgebäudes sowie die zum Gewerk gehörenden Arbeiten und Leistungen. 1 Stahltreppenturm als Feuerwehrübungsturm (b x l x h) ca. 3,90m x 6,13 m x 13,75 m 8 Treppenläufe / 50 Gitterroststufen ges. 4 Zwischenpodeste ca. 1,20 m x 3,90 m 4 Podeste ca. 1,50 m x 3,90 m ca. 13 to Stahlprofile gesamt. ca. 59 m² Treppengeländer incl. statischer Berechnung

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeindeverwaltung Möglingen plant den Neubau eines Feuerwehrhauses und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Stahlbauarbeiten am Übungsturm. Es handelt sich um die Errichtung eines Stahltreppenturms mit einer Höhe von etwa 13,75 Metern, der unter anderem 50 Gitterroststufen und diverse Podeste umfasst. Insgesamt sind rund 13 Tonnen Stahl zu verarbeiten, wobei die statische Berechnung ebenfalls Teil des Auftrags ist. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Eignungskriterien für öffentliche Bauaufträge nach VOB/A erfüllen, insbesondere in Bezug auf Zuverlässigkeit und steuerliche Pflichten.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß VOB/A §6e EU
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
  • Kein Ausschlussgrund durch rechtskräftige Verurteilungen (StGB)
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (keine Insolvenz)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Feuerwehrhaus Möglingen - ARC_3802 -Stahlarbeiten Übungsturm

Stahlbauarbeiten für den Übungsturm des neuen Feuerwehrgebäudes sowie die zum Gewerk gehörenden Arbeiten und Leistungen. 1 Stahltreppenturm als Feuerwehrübungsturm (b x l x h) ca. 3,90m x 6,13 m x 13,75 m 8 Treppenläufe / 50 Gitterroststufen ges. 4 Zwischenpodeste ca. 1,20 m x 3,90 m 4 Podeste ca. 1,50 m x 3,90 m ca. 13 to Stahlprofile gesamt. ca. 59 m² Treppengeländer incl. statischer Berechnung

CPV 45216121Frist 16. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gewertet wird der angegebene Gesamtpreis. Auftragsvergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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