Städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung der Freizeitanlagen Rannasee

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Passau schreibt einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb für die Neugestaltung der Freizeitanlagen am Rannasee aus. Ziel ist die Restrukturierung der Erholungsflächen, die Gestaltung der Uferbereiche sowie der Neubau eines Gastronomiegebäudes zur Förderung des nachhaltigen Tourismus. Das Projekt wird im Rahmen des EU-Programms INTERREG VI-A Bayern-Österreich umgesetzt.
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Der Landkreis Passau beabsichtigt gemeinsam mit der Gemeinde Neustift im Mühlkreis die Freizeitanlagen am Rannasee, die vor über 40 Jahren als Freizeit- und Naherholungsgebiet geschaffen wurde und als touristischer Anziehungspunkt in der bayerisch-österreichischen Grenzregion wirkt, neu zu gestalten. Durch eine Restrukturierung der Freizeit- und Erholungsflächen mit einer ansprechenden Gestaltung der Uferbereiche sollen identitätsstiftende Aufenthaltsbereiche für die Freizeitanlagen des größten Badesees des Bayerischen Waldes geschaffen werden. Es sollen Angebote für nachhaltigen Tourismus bei einer Verbesserung der bestehenden Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität um den See hergestellt werden, darunter insbesondere ein neues Gastronomiegebäude für die Anlage am Seeufer. Die Maßnahme wird durch das Programm INTERREG VI - A Bayern-Österreich 2021-2027 der Europäischen Union gefördert.
Der Landkreis Passau sucht gemeinsam mit der österreichischen Gemeinde Neustift im Mühlkreis nach Entwürfen für die Modernisierung des Rannasee-Freizeitgebiets. Das Projekt umfasst die Neugestaltung der Uferbereiche, die Aufwertung der Erholungsflächen und den Bau eines neuen Gastronomiegebäudes, um die touristische Attraktivität des größten Badesees im Bayerischen Wald zu steigern. Da es sich um einen städtebaulichen Wettbewerb handelt, müssen sich Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend als Arbeitsgemeinschaft bewerben. Die Maßnahme wird durch EU-Fördermittel unterstützt und zielt auf eine nachhaltige touristische Entwicklung in der Grenzregion ab.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Berufszulassung
- Referenz für Gebäudeplanung (HZ III §34 HOAI, LPH 2 ab 01.01.2014)
- Referenz für Freianlagenplanung (HZ III §39 HOAI, LPH 2 ab 01.01.2014)
- Zwingende Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
AUSSCHLUSSKRITERIEN: - Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.; - Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt 1.2) abzugeben. AUSWAHLKRITERIEN (zur Bewerbung ---Platzhalter für Link zu Verfahren im Staatsanzeiger---): - rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2); - Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt 1.2 ausreichend); - bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt 2.1.1 / 2.1.2 ausfüllen; - Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber ab dem 01.01.2014 erbrachte Dienstleistungen aufzuführen (Formblatt 3.1) Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1 Projekt der Referenzliste ist aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt 3.2): - Nachweis einer vergleichbaren Referenz Gebäudeplanung (HZ III §34 HOAI; mind. Beginn der LPH 2 ab dem 01.01.2014, unabhängig v. Größe und Kosten) - Nachweis einer vergleichbaren Referenz Freianlagenplanung (HZ III §39 HOAI; mind. Beginn der LPH 2 ab dem 01.01.2014, unabhängig v. Größe und Kosten) Hinweis: es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.; - Erklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0); ------ Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ------ Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. ------ Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften. ------- Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen in der Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden, sind zugelassen. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften haben in dem Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Architekt und Landschaftsarchitekt wird zwingend vorgeschrieben. Der Landschaftsarchitekt ist mit der Bewerbung zu benennen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Passau beabsichtigt gemeinsam mit der Gemeinde Neustift im Mühlkreis die Freizeitanlagen am Rannasee, die vor über 40 Jahren als Freizeit- und Naherholungsgebiet geschaffen wurden und als touristischer Anziehungspunkt in der bayerisch-österreichischen Grenzregion wirkt, neu zu gestalten. Durch eine Restrukturierung der Freizeit- und Erholungsflächen mit einer ansprechenden Gestaltung der Uferbereiche sollen identitätsstiftende Aufenthaltsbereiche für die Freizeitanlagen des größten Badesees des Bayerischen Waldes geschaffen werden. Es sollen Angebote für nachhaltigen Tourismus bei einer Verbesserung der bestehenden Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität um den See hergestellt werden, darunter insbesondere ein neues Gastronomiegebäude für die Anlage am Seeufer. Die Maßnahme wird durch das Programm INTERREG VI - A Bayern-Österreich 2021-2027 der Europäischen Union gefördert.
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung