Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen zur städtebaulichen Neugestaltung in Wuppertal
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Wuppertal schreibt Planungsleistungen für die städtebauliche Neugestaltung der Aue und den Umbau der Kreuzung Alsenstraße/B7/Sophienstraße aus. Der Fokus liegt auf klimaresilienter Gestaltung durch Flächenentsiegelung und grün-blaue Infrastruktur bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Verkehrsfunktionen. Das Projekt ist Teil eines Städtebauförderprogramms und muss bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Wuppertal beabsichtigt die städtebauliche Neugestaltung der Aue und den Umbau der Kreuzung Alsenstraße/B7/Sophienstraße im Westen der Elberfelder Innenstadt. Übergeordnetes Planungsziel ist es, einen Straßenquerschnitt zu entwickeln, der durch Flächenentsieglung und klimaresilienter Aufwertung (grün-blaue Infrastruktur) maximal zur Erreichung von Klimaschutzzielen beitragen kann und gleichzeitig die verkehrlich wesentlichen Funktionen für „Gehen und Fahren“ bereithält. Im Projektgebiet gibt es nach Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde nur geringe Befunderwartungen, die Fragmente der unterirdischen Gründerzeitbebauung können allerdings Altlastenproblematiken hervorrufen. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus - komplexen baulogistischen Anforderungen im innerstädtischen Umfeld (begrenzte Baustelleneinrichtungsflächen, parallele Maßnahmen, Abstimmung mit Anliegern, den Anforderungen der Rettungsdienste etc.) und - der Einhaltung der Fördervorgaben (FRL 2023) des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Innenstadt Wuppertal Elberfeld“. Die Maßnahme muss ausdrücklich dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen und zudem bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten.
Die Stadt Wuppertal sucht ein Planungsbüro für die Umgestaltung eines innerstädtischen Bereichs, konkret der Aue und einer wichtigen Kreuzung. Ziel ist es, den Straßenraum klimafreundlicher zu gestalten, etwa durch mehr Grünflächen und Entsiegelung, ohne dabei den Verkehrsfluss für Fußgänger und Fahrzeuge zu beeinträchtigen. Da das Projekt durch ein Städtebauförderprogramm finanziert wird, müssen strenge Vorgaben eingehalten werden und die Umsetzung bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Bieter müssen auf bereits bestehenden Vorplanungen der Stadt aufbauen und komplexe logistische Herausforderungen im dicht bebauten Stadtgebiet berücksichtigen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlussgründe nach § 57 VgV
- Einhaltung der Fördervorgaben (FRL 2023) des Städtebauförderprogramms
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 57 VgV und der Auftragsbekanntmachung. Unterlagen können gemäß § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen. Dabei ist zu beachten, dass durch die Stadt Wuppertal im Falle der Verkehrsanlagen zum Teil bereits Teilleistungen erbracht wurden, auf die durch den Bieter / AN aufzubauen ist. Die angefragten Leistungen umfassen insbesondere: Objektplanung Freianlagen: Grünanlagen (Bestand und Neugestaltung), grün-blaue Maßnahmen, ggf. Möblierung. Objektplanungen Verkehrsanlagen: Aue-Ost: Neuplanung Straßenquerschnitt (Entwurfsplanung weitgehend vorliegend), Anpassung von Entwässerungseinrichtungen, Bauüberwachung. Aue-West: Neugestaltung Straßenraum / Straßenraumaufwertung, Anpassung von Entwässerungseinrichtungen, Bauüberwachung. Parkplatz Aue: verkehrsplanerische Optimierung unter Entwicklung von multifunktionalen Planungsansätzen im Kontext grün-blauer Maßnahmen bei weitgehender Aufrechterhaltung des Parkraumangebotes; räumliche Integration von Flächenbedarfen Trafostation und Ladeinfrastruktur. Kreuzungsbereich B7: Ausführungsplanung liegt bereits vor! Planungsleistungen ab Lph. 6 und Integration in Gesamtablauf. Mitwirkung bei der Erstellung von Fördermittelberichten und Verwendungsnachweisen. Berücksichtigung von Anforderungen des Fördermittelgebers bei Ausschreibung der Bauleistung und deren Abrechnung. Abstimmung mit Anliegern, Behörden, weiteren Projektbeteiligten und Berücksichtigung paralleler Maßnahmen. Sicherstellung der Erreichbarkeit und regelmäßige Teilnahme an Abstimmungsterminen (digital und vor Ort). Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei zunächst die Leistungen bis einschließlich LPH 3 als 1. Stufe beauftragt werden. Die LPH 5 + 6 werden optional als Stufe 2 beauftragt ebenso wie die LPH 7 + 8 als Stufe 3. Ein Anspruch seitens des AN auf die Beauftragung / den Abruf der 2. und/oder 3. Stufe besteht nicht.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
S. Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien - Teil 1: Leistung
- price
S. Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien - Teil 2: Preis
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung