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Bodenkundliche Baubegleitung für Kampfmittelräumung und archäologische Grabungen in Wiesbaden-Ostfeld

SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbaden, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Juli 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH schreibt Leistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung für das Projekt Wiesbaden-Ostfeld aus. Ziel ist die Vermeidung von Bodenbeeinträchtigungen während der Kampfmittelräumung und archäologischer Grabungen gemäß DIN 19639. Der Auftrag umfasst die fachliche Überwachung und Umsetzung des Bodenschutzkonzepts.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Leistungen einer bodenkundlichen Baubegleitung für die Durchführung einer Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden sucht einen Dienstleister für die bodenkundliche Baubegleitung im Entwicklungsgebiet Wiesbaden-Ostfeld. Dabei geht es darum, den Boden während der anstehenden Kampfmittelräumungen und archäologischen Ausgrabungen fachgerecht zu schützen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Umweltvorgaben eingehalten werden. Die Baubegleitung stellt sicher, dass Bodenbeeinträchtigungen minimiert werden und die Maßnahmen nach der DIN-Norm 19639 korrekt umgesetzt werden. Es handelt sich um eine spezialisierte ingenieurtechnische Dienstleistung im Rahmen der städtebaulichen Erschließung.

IngenieurdienstleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungStadtentwicklungBodenkundeBaubegleitungKampfmittelraeumungArchaeologieStadtentwicklungUmweltschutz
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise innerhalb der gesetzten Frist

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Nachforderungsbedingungen gem. § 56 VgV. Der Auftraggeber ist entsprechend § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV verpflichtet, Bieter, die die nachgeforderten Erklärungen und/oder Nachweise nicht vollständig innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt haben, vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld

1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und die Umsetzung der im Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 empfohlenen Maßnahmen zu gewährleisten. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch bodenkundliches Fachpersonal begleitet werden. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, ist insgesamt ca. 45ha groß. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt in mehrere Etappen. Zwischen September 2026 und März 2029 erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Für die vorgenannten Maßnahmen gilt gemäß § 7 BBodSchG eine Vorsorgepflicht. Für den vorsorgenden Bodenschutz der ackerbaulich genutzten Flächen wurde ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben") erstellt. Dieses bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren, durchwurzelbaren Bodenschicht mit vergleichbarer Funktionsfähigkeit hinsichtlich Bodenstruktur, Wasserhaushalt und Ertragspotenzial wie im Ausgangszustand. Hierzu ist ein schichtgetrennter Ausbau, eine getrennte Zwischenlagerung sowie ein fachgerechter Wiedereinbau von Ober- und Unterboden sicherzustellen. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb der Schutzzone B4 des Heilquellenschutzgebiets der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung sind von allen ausführenden Unternehmen verbindlich einzuhalten und in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung umfasst insbesondere: • Räumung von 66 kampfmittelrelevanten Störpunkten in Zone 7, • Räumung von 4 Blindgängerverdachtspunkten innerhalb der Zonen 1 und 5, • Geomagnetische Untersuchung mit unmittelbar anschließender Kampfmittelräumung in Zone 8 • punktuelle Handschachtungen und Baggeraufgrabungen, • temporäre Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, • Wiederverfüllung und Rekultivierung der Eingriffsbereiche. Archäologische Grabung Innerhalb des Projektgebiets wurden Besiedlungsspuren aus nahezu allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen identifiziert. Aus diesem Grund wird innerhalb des Baugebiets in den Zonen 1 bis 7 eine archäologische Grabung durchgeführt. Die archäologische Grabung erfolgt abschnittsweise im gesamten Baufeld. Die Abfolge der aufzugrabenden Flächen steht derzeit noch nicht fest und richtet sich nach den Betretungsrechten der Grundstücke, dem geplanten Ablauf nachfolgender Bauarbeiten, etc.. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass im Süden des Baufeldes eine flächendeckende Grabung erforderlich ist und dass im Zentrum und im Norden regelmäßige Schnitte angelegt werden. Im Norden des Baufeldes wurde bei der Kampfmittelräumung im Herbst/ Winter 2025/ 2026 eine Urne aus der Bronze- bzw. Eisenzeit gefunden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sich in diesem Bereich weitere Gräber/Urnen befinden. Der Oberbodenabtrag erfolgt abschnittsweise und bodenschonend, vorzugsweise in Form eines rückschreitenden Abtrags in Streifen. Der freigelegte Unterboden ist vor Befahrung zu schützen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt. Sie sollen Anfang September 2026 beginnen und ca. 30 Monate andauern (geplantes Enddatum: 31.03.2029). Für die Grabungsarbeiten wurde eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die derzeit noch nicht erteilt wurde. Es besteht das Risiko, dass die Genehmigung verspätet erteilt wird. In diesem Fall wird sich die Leistungserbringung verzögern und voraussichtlich erst im März 2027 beginnen. Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie -Projektgebiet, - Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, - Leistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung für die Kampfmittelräumung und die archäologische Grabung, -Leistungsverzeichnis - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639 - Vorbereitung - Bodenkundliche Begleitung der Umsetzung des Bodenschutzkonzepts nach DIN 19639 - Berichtwesen - weiterführende Informationen beschrieben.

CPV 90523100, 90520000, 71351914Frist 31. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    siehe Erläuterung zu den Zuschlagskriterien

    60%
  • price

    siehe Erläuterung zu den Zuschlagskriterien

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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