Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe schreibt Abschleppdienstleistungen für den ruhenden Verkehr aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und umfasst die Durchführung von Abschleppmaßnahmen nach Beauftragung durch die Stadtverwaltung. Die Einsätze finden primär werktags statt, beinhalten jedoch auch Sondereinsätze an Wochenenden und Feiertagen.
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Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet von Bad Homburg v. d. Höhe
Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sucht einen Dienstleister für das Abschleppen von Fahrzeugen, die widerrechtlich im öffentlichen Raum abgestellt wurden. Der Auftrag läuft über vier Jahre und umfasst sowohl reguläre Einsätze an Werktagen zwischen 6:30 und 21:30 Uhr als auch Sondereinsätze bei Veranstaltungen oder an Sonn- und Feiertagen. Als Grundlage für die Kalkulation dient ein durchschnittliches Aufkommen von etwa 240 Abschleppvorgängen pro Jahr. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Leistung umfasst für einen Zeitraum von 4 Jahren das Abschleppen von widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeugen nach Beauftragung durch die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe. Die Abschleppaufträge erfolgen werktags von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr sowie - nach vorheriger Information - darüber hinaus auch zu Sondereinsätzen, z. B. an Sonntagen, Feiertagen, Veranstaltungen u. ä. In den vergangenen 4 Jahren wurden durchschnittlich 240 Abschleppmaßnahmen pro Jahr beauftragt. Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, nach Zuschlagserteilung im Stadtgebiet von Bad Homburg v. d. Höhe eine allseits umzäunte und gegen unbefugten Zutritt gesicherte Stellfläche für mindestens 25 Fahrzeuge zu pachten oder vorzuhalten, die die rechtlichen Grundlagen für die vorgegebene Nutzung erfüllt. Ab dem Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung hat der Auftragsnehmer innerhalb einer Frist von 3 Monaten diese Verpflichtung zu erfüllen und dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Das Abschleppunternehmen muss mindestens ein Standard- oder Spezialbergungsfahrzeug besitzen. Der Abschleppdienst führt nach schriftlicher Auftragserteilung Verwertungen sowie Fahrzeugtransporte von bereits abgeschleppten und nicht zugelassenen Fahrzeugen innerhalb des Stadtgebietes von Bad Homburg v. d. Höhe durch. Das Abschleppunternehmen wird ermächtigt werden, die Zahlung der Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren für die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe in Empfang zu nehmen und eine monatliche Abrechnung hierrüber vorzulegen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Angebotspreis
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung