Notärztliche Besetzung von Notarzteinsatzfahrzeugen und Intensivtransportwagen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Wuppertal schreibt die notärztliche Besetzung von fünf Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einem Intensivtransportwagen (ITW) aus. Der Auftrag umfasst die Personalgestellung von qualifizierten Notärzten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für insgesamt sechs Lose. Die Vertragslaufzeit und der Umfang basieren auf einer jährlichen Vorhaltung von bis zu 8.760 Stunden pro Los.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Wuppertal beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 9 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Beauftragt wird die notärztliche Besetzung der von der Trägerin vorgehaltenen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und dem Intensivtransportwagen (ITW). Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung von fachlich und gesundheitlich geeignetem ärztlichem Personal für die Durchführung der Notfallrettung und der Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst / Sonderbedarf im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt. Der Auftrag wird in sechs Lose aufgeteilt. Es gibt 5 NEF-Lose und 1 ITW-Los. Es besteht eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung. Jeder Bieter kann max. auf drei NEF-Lose und das ITW-Los ein Angebot abgeben.
Die Stadt Wuppertal sucht medizinische Dienstleister, die die notärztliche Besetzung ihrer Rettungsfahrzeuge übernehmen. Dabei geht es um die Bereitstellung von qualifizierten Notärzten für fünf Notarzteinsatzfahrzeuge und einen Intensivtransportwagen, die rund um die Uhr oder in festen Schichtmodellen im Einsatz sind. Die Ausschreibung ist in sechs Lose unterteilt, wobei Bieter nur eine begrenzte Anzahl an Losen gewinnen können, um den Wettbewerb zu fördern. Da die Stadt die Fahrzeuge und das restliche Rettungspersonal stellt, liegt der Fokus des Auftrags rein auf der ärztlichen Personalgestellung.
Aufteilung in Lose
6 LoteNotärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 5616 Stunden, sonntags bis donnerstags 12 Stunden von 8:00 bis 20:00 Uhr und freitags sowie samstags 24 Stunden von 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung des ITWs mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Zuschlagskriterien
12 Kriterien- price50%
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Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung
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Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung