Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in Tettnang

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Tettnang schreibt die Konzession für den Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten aus. Ziel ist die Erschließung sogenannter dunkelgrauer Flecken durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber unter Inanspruchnahme von Fördermitteln. Die Vertragslaufzeit für den Betrieb der Infrastruktur beträgt sieben Jahre.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Tettnang beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0") vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung von 2025 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächen-deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") sowie durch eine bereits gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27. Juli 2023 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "dunkelgrauen Flecken" auf dem Stadtgebiet gemäß Gigabitrichtlinie über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand der Vergabe ist die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren.
Die Stadt Tettnang sucht einen privaten Telekommunikationsanbieter, der den Breitbandausbau in bisher unterversorgten Gebieten übernimmt. Das Projekt wird durch staatliche Fördergelder unterstützt, um die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen – das ist der Betrag, der dem Betreiber fehlt, um den Ausbau trotz geringer Rentabilität wirtschaftlich zu gestalten. Der ausgewählte Partner plant, baut und betreibt das Glasfasernetz für einen Zeitraum von sieben Jahren. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein solches Infrastrukturprojekt technisch und wirtschaftlich umzusetzen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zur Errichtung von Gigabit-Netzen
- Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität für den Betrieb über sieben Jahre
- Einhaltung der Vorgaben der Gigabit-Richtlinie 2.0 und der Gigabit-RR
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Tettnang beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0") vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung von 2025 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächen-deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") sowie durch eine bereits gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27. Juli 2023 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu för-dern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Verga-beverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "dunkelgrauen Flecken" auf dem Stadtgebiet gemäß Gigabitrichtlinie über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand der Vergabe ist die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren.
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung