TED·503158-2026·Schließt in 38 Tagen

Projektsteuerung und Beratung für den Neubau des Otto-Hahn-Gymnasiums als ÖPP-Projekt

Niedersachsen
Springe, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
BeratungsleistungenArchitektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenOeffentliche VerwaltungProjektsteuerungBauprojektBeratungsleistungenSchulbauOeffentlich Private Partnerschaft
Auftragswert
~€1.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Aug. 2026
38 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Springe sucht ein Beraterteam für die Projektsteuerung und fachliche Begleitung des Neubaus des Otto-Hahn-Gymnasiums. Das Projekt soll als ÖPP-Inhabermodell realisiert werden, wobei Planung, Bau und Betrieb auf einen privaten Partner übertragen werden. Der Auftrag umfasst die Erstellung funktionaler Leistungsbeschreibungen, die Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie die Begleitung des gesamten Vergabeverfahrens.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Springe plant den Neubau des Otto-Hahn-Gymnasium (OHG). Zur Projektvorbereitung wurde im Jahr 2019 in der "Phase Null" eine Machbarkeitsstudie inklusive Raumbedarf durch das Planungsbüro Hausmann Architekten GmbH erstellt. Darauf aufbauend erfolgte 2022 durch das Planungsbüro Mosaik architekten bda eine Machbarkeitsstudie über die Realisierungsvarianten (Sanierung, Teilneubau oder Neubau). Hierbei wurde der Neubau als wirtschaftlichste Umsetzungsvarianten identifiziert. Im Jahr 2024 erfolgte eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der PSPC Public Sector Project Consultants GmbH, um die Beschaffungsvarianten (Konventionelle Realisierung, Generalunternehmervergabe und ÖPP-Modell) zu untersuchen. Aufbauend auf den ermittelten Ergebnissen wurde die Umsetzung des Neubaus im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells empfohlen. Hierbei sollen die Planung, der Bau und der Betrieb für die definierten Zeiträume auf einen privaten Auftragnehmer übertragen werden. Im Jahr 2024 wurde die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie beauftragt. Hierbei wurde die Variante Teilneubau (Erhalt und Sanierung wesentlicher Gebäudeteil und ein Teilersatzbau) mit der Variante Neubau (vollständiger Abriss und Neubau auf dem Bereich des bisherigen Sportfelds) gegenübergestellt. Der Rat entschied sich für die Umsetzung eines Neubaus. Die Investitionskosten werden auf rd. 75 Mio. EUR brutto geschätzt. Eine Realisierung soll bis 2031 erfolgen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Springe plant den Neubau des Otto-Hahn-Gymnasiums und möchte diesen als sogenanntes ÖPP-Inhabermodell umsetzen. Bei einem ÖPP-Modell (Öffentlich-Private Partnerschaft) übernimmt ein privater Partner nicht nur den Bau, sondern auch die Planung und den langfristigen Betrieb der Schule. Da dies ein sehr komplexes Vorhaben ist, sucht die Stadt nun ein spezialisiertes Beraterteam, das sie bei der Vorbereitung und Durchführung dieses speziellen Vergabeverfahrens unterstützt. Die Aufgaben beinhalten unter anderem die Erstellung der Leistungsbeschreibungen, die wirtschaftliche Bewertung und die rechtliche Begleitung des gesamten Prozesses bis zur Vergabe an den privaten Partner.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
  • Nachweis der beruflichen Eignung und Integrität
  • Nachweis der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Stadt Springe - Neubau Otto-Hahn-Gymnasium - Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen für die Umsetzung im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells

Zur Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens (ÖPP-Modell) sollen die erforderlichen fachlichen Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen an ein Beraterteam vergeben werden. Neben der Koordination und fachlichen Begleitung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibungen, die Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die Erstellung der Formblätter für die Angebotsabgabe, die Begleitung der Verhandlungen sowie die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Vertrags- und Baucontrolling zur Sicherstellung der vertragsgerechten Leistungserfüllung. Rechtsberatungsleistungen sowie das Vergabemanagement (Betreiben der Vergabeplattform) sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung (1. Stufe: Vorbereitung der Vergabe und Erarbeitung der Vergabeunterlagen; 2. Stufe: Durchführung des Vergabeverfahrens; 3. Stufe: Vertrags- und Baucontrolling) vor, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.

CPV 71000000, 71240000, 71250000, 71300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter

    70%
  • price

    Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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