Planungsleistungen für Brückenneubau über die Wesenitz und Knotenpunktgestaltung in Pirna
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Pirna schreibt Planungsleistungen für den Neubau einer Brücke über die Wesenitz sowie die Neugestaltung der angrenzenden Knotenpunkte im Zuge der S 167 aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung sowie die öffentliche Beleuchtung. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von rund 140.768 EUR.
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Stadt Pirna, Verhandlungsverfahren für die Planungsleistung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, öffentliche Beleuchtung "Brücke über die Wesenitz" in Pirna OT Copitz
Die Stadt Pirna plant den Neubau einer Brücke über die Wesenitz sowie die Umgestaltung der umliegenden Straßenknotenpunkte, um den Verkehrsfluss im Stadtteil Copitz zu verbessern. Gesucht werden spezialisierte Ingenieurbüros für die Objektplanung von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und der Tragwerksplanung sowie für die öffentliche Beleuchtung. Das Projekt ist als Verhandlungsverfahren ausgeschrieben, bei dem neben dem Preis auch die Projektorganisation und die methodische Herangehensweise an die Aufgabe bewertet werden. Bewerber müssen ihre fachliche Eignung durch Referenzprojekte in den genannten Planungsbereichen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Referenzprojekt Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI Zone III, LPH 3-8, anrechenbare Kosten mind. 1,5 Mio. EUR)
- Referenzprojekt Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI Zone III, LPH 3-8, anrechenbare Kosten mind. 500.000 EUR)
- Referenzprojekt Tragwerksplanung (HOAI Zone III, LPH 3-6, anrechenbare Kosten mind. 250.000 EUR)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 123 GWB) Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB) 3.01 – Der Bewerber weist mindestens ein Referenzprojekt für die Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 48 HOAI b) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung d) durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 47 HOAI erbracht e) die anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild der Verkehrsanlagen betragen mindestens 1.500.000 € netto Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten. 3.02 - Der Bewerber weist mindestens ein Referenzprojekt für die Objektplanung Ingenieurbauwerke mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 44 HOAI b) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung d) durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 43 HOAI erbracht e) die anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild der Ingenieurbauwerke betragen mindestens 500.000 € netto Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten. 3.03 - Der Bewerber weist mindestens ein Referenzprojekt für die Objektplanung Tragwerksplanung mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 52 HOAI b) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung d) durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 gem. § 51 HOAI erbracht e) die anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild der Tragwerksplanung betragen mindestens 250.000 € netto Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten. Bei den Referenzen kann es sich um dieselbe Referenz handeln. Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen. Beschreibung (BT-750-Lot) Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (BT-70-Lot) Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nachforderung von Unterlagen (BT-771-Lot) Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen (BT-772-LOT) (Nachforderung) Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Überprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen (BT-99-LOT) Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Vergabekriterien Qualität (BT-540 ) 1. Projektorganisation mögliche Punkte: 1-5 Wichtung: 25 Qualität (BT-540 ) 2. Herangehensweise an die zukünftige Aufgabe mögliche Punkte: 1-5 Wichtung 45 Preis (BT-540) 3. Honorar mögliche Punkte : 1-5 Wichtung: 30
Aufteilung in Lose
1 LotAuszug aus der Projektbeschreibung: Planerische Beschreibung Die Stadt Pirna plant den Neubau der Brücke über die Wesenitz im Zuge der S 167 mit der Neugestaltung der beiden sich anschließenden Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße / Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße/ Radeberger Straße und Birkwitzer Straße. Das Planungsziel besteht in der baulichen Umsetzung einer Vorzugsvariante der Verkehrsanlage über die Wesenitz mit zwei anschließenden Kreisverkehren. Planungsabschnitte sind die Brücke und die Verkehrsanlagen. Eine perspektivische Erweiterung der Anlage ist nicht vorgesehen. Der betrachtete Abschnitt der S 167 (Basteistraße und Äußere Pillnitzer Straße) in deren Zuge sich die Knotenpunkte und die Brücke befinden, ist eine angebaute Straße innerhalb bebauter Gebiete. Sie wird als Ortsdurchfahrt und angebaute Hauptverkehrsstraße in die Kategorie HS Ill gemäß RIN eingeordnet, ) ist als Staatsstraße klassifiziert, hat die Funktion einer städtischen Hauptverkehrsstraße und stellt die Verbindung zum übergeordneten Netz her (S 177, B 172a, Autobahn A 17 und A 4). Sie befindet sich im Norden der Stadt Pirna im Stadtteil Pirna-Copitz. Die neuen Knotenpunktanlagen beginnen immer auf den jeweiligen Anschlussstraßen (Rudolf-RennerStraße, Basteistraße, Äußere Pillnitzer Straße, Radeberger Straße, Birkwitzer Straße). AIie Anschlussstraßen werden von Buslinien im Stadt- und Regionalverkehr befahren und von der kreisfreien Stadt Pirna verwaltet. Jede an die Knotenpunkte anbindende Straße ist einbahnig, zweistreifig ausgebildet. Die Verknüpfung mit Straßen der gleichen Kategoriegruppe erfolgt derzeit durch Lichtsignalanlagen. Als Vorhabens-, Baulast- und Kostenträger zeichnet die Große Kreisstadt Pirna verantwortlich. Eine Änderung der derzeitigen Widmung und des gegenwärtigen Gemeingebrauches ist nach dem Ausbau nicht vorgesehen. Die vorliegenden Unterlagen beinhalten die Voruntersuchung für den grundhaften nicht mehr lichtsignalgesteuerten Ausbau der Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße/ Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße/Radeberger Straße und Birkwitzer Straße zu Kreisverkehren und den Neubau der Brücke über die Wesenitz.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung