Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Horeis + Blatt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·543776-2026

Freiraumplanung zur Umgestaltung der Innenstadt von Lüchow

Niedersachsen
Lüchow (Wendland), Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungFreiraumplanungStadtentwicklungOeffentliche VerwaltungLandschaftsarchitekturVerkehrsplanung
Auftragswert
~€320k
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Lüchow (Wendland) schreibt Planungsleistungen für die Freiraumgestaltung der Innenstadt gemäß HOAI § 39 aus. Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 und zielt auf eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität, die Förderung klimaschonender Mobilität sowie die Schaffung grüner Infrastruktur ab. Der Auftrag ist als Dienstleistung ausgeschrieben, wobei das Honorar auf maximal 320.000 EUR gedeckelt ist.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Freiraumplanung Innenstadt gemäß § 39 HOAI (Stufe 1: LP 3-6, Stufe 2: LP 7-9)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Lüchow (Wendland) sucht ein Planungsbüro für die Neugestaltung ihrer Innenstadt. Ziel ist es, den öffentlichen Raum attraktiver zu machen, mehr Grünflächen zu schaffen und den Fuß- sowie Radverkehr zu stärken, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Die beauftragten Leistungen umfassen die gesamte Planung von der Entwurfsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI). Da das Projekt eine hohe städtebauliche Bedeutung hat, legt die Stadt besonderen Wert auf die Erfahrung des Projektleiters sowie auf eine präzise Kosten- und Terminplanung.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Benennung eines qualifizierten Projektleiters
  • Nachweis von Referenzobjekten für öffentliche Bauvorhaben
  • Methodik zur Kosten- und Terminverfolgung
  • Methodik zur Qualitätssicherung

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Stadt Lüchow Wendland - Freiraumplanung Innenstadt gemäß § 39 HOAI (Stufe 1: LP 3-6, Stufe 2: LP 7-9)

Umbau Innenstadt Freiraumplanung Lüchow (Wendland). Aufwertung, Attraktivierung des Freiraums in der Innenstadt von Lüchow (W.). Neuausbalancierung von Aufenthaltsqualität und Verkehrsaufkommen. Mehr Aufenthaltsraum im Innenstadtbereich durch Umverteilung der Verkehrsträger. Die Aufenthaltsdauer und -qualität sollen gestärkt und mehr grüne Infrastruktur geschaffen werden. Klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr sind einzuhalten.

CPV 71200000
Bewertung

Zuschlagskriterien

8 Kriterien
  • cost

    Das niedrigste Honorar erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Honorar. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote mit darüber liegenden Honoraren erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt

    30%
  • quality

    Vorstellung zur aufgabenbezogenen Herangehensweise / Schlüssigkeit zur Umsetzung der Vorplanung Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

    30%
  • quality

    Vorstellung zur aufgabenbezogenen Herangehensweise / Schlüssigkeit zur Umsetzung der Vorplanung Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

    4%
  • quality

    Die Stadt Lüchow (Wendland) legt großen Wert auf die Einhaltung von Kostenrahmen und Terminplanung. Welche Methodik zur Kosten- bzw. Terminverfolgung und Qualitätssicherung setzt der/die Projektleiter/in ein? Wie reagiert der der/die Projektleiter/in auf entstehende Abweichungen? Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

    20%
  • quality

    Die Stadt Lüchow (Wendland) legt großen Wert auf die Einhaltung von Kostenrahmen und Terminplanung. Welche Methodik zur Kosten- bzw. Terminverfolgung und Qualitätssicherung setzt der/die Projektleiter/in ein? Wie reagiert der der/die Projektleiter/in auf entstehende Abweichungen? Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

    4%
  • quality

    Der/die zuständige Projektleiter/in des Büros ist zu benennen. Der/die Projektleiter/in weist über vergleichbare Referenzobjekte Erfahrung in der Durchführung öffentlicher Bauvorhaben nach. Der/die Projektleiter/in reicht mindestens 1 höchstens 5 Referenzobjekte mit Angabe eines Ansprechpartners ein. Die Fertigstellung der benannten Referenzobjekte darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Nettobaukosten müssen min. 200.000 EUR betragen.

    20%
  • quality

    Der/die zuständige Projektleiter/in des Büros ist zu benennen. Der/die Projektleiter/in weist über vergleichbare Referenzobjekte Erfahrung in der Durchführung öffentlicher Bauvorhaben nach. Der/die Projektleiter/in reicht mindestens 1 höchstens 5 Referenzobjekte mit Angabe eines Ansprechpartners ein. Die Fertigstellung der benannten Referenzobjekte darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Nettobaukosten müssen min. 200.000 EUR betragen.

    4%
  • cost

    Das Wertungshonorar netto darf nicht über 320.000 EUR betragen.

    0%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Horeis + Blatt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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