Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges für die Stadthalle Gelnhausen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Gelnhausen schreibt die Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges im Rahmen der Sanierung der Stadthalle aus. Das Projekt umfasst sowohl die technische Planung als auch die fachgerechte Installation der Anlage. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden energetischen und brandschutztechnischen Ertüchtigung des Veranstaltungsgebäudes.
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Stadt Gelnhausen - Sanierung der Stadthalle - Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges
Die Stadt Gelnhausen modernisiert ihre Stadthalle und benötigt hierfür einen neuen Lastenaufzug. Der Auftrag umfasst die gesamte Werkplanung sowie die Montage der Aufzugsanlage, um das Gebäude als zentralen Veranstaltungsort zukunftsfähig zu machen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, erfolgt die Vergabe ausschließlich auf Basis des Preises. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen, wie sie im deutschen Vergaberecht für Bauleistungen vorgesehen sind.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei Ausschlussgründen gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB Nachforderung gemäß § 16a VOB/A-EU.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Magistrat der Stadt Gelnhausen beabsichtigt die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Stadthalle Gelnhausen. In diesem Zusammenhang werden auch funktionale Verbesserungen und Anbauten vorgenommen, welche das Gebäude für zukünftige Anforderungen an einen zentralen Veranstaltungsort der Kreisstadt ertüchtigen soll. Ausgeschrieben sind hier die Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges. Der Auftraggeber möchte auf folgende Regelung zum Umgang mit Umlagen gesondert hinweisen: Der Verbrauch von Baustrom und Bauwasser ist über eigene Unterverteilungen mit Zwischenzählern festzustellen und mit der Auftraggeberin zu verrechnen. Sofern eine verbrauchsgenaue Erfassung im Einzelfall nicht erfolgt oder nicht möglich ist, wird ersatzweise eine Pauschalumlage der Nettoschlussrechnungssumme des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Die Auftraggeberin hat eine Bau-Kombi-Versicherung abgeschlossen, welche neben einer Bauleistungsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung für alle an der Ausführung Beteiligten umfasst. Das projektspezifische Haftpflichtrisiko ist hierüber abgedeckt und kann durch den Auftragnehmer in seiner eigenen Haftpflichtversicherung entsprechend reduziert werden. Die anteiligen Umlagen für die ausführenden Gewerke wurden wie folgt ermittelt: a) Pauschalumlage Verbrauch - 0,40 % der Nettoschlussrechnungssumme b) Bauleistungsversicherung - 0,22 % der Bruttoschlussrechnungssumme c) Haftpflichtversicherung - 0,43 % der Bruttoschlussrechnungssumme Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung