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Sanierung der Stadthalle Gelnhausen: Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung

Hessen
Gelnhausen, Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenOeffentliche VerwaltungBaustelleneinrichtungVerkehrssicherungSanierung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Gelnhausen schreibt die Baustelleneinrichtung sowie notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen für die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Stadthalle aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung über die gesamte Dauer der Sanierungsarbeiten. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Stadt Gelnhausen - Sanierung der Stadthalle - Baustelleneinrichtungsarbeiten und Verkehrssicherungsmaßnahmen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Gelnhausen plant eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung ihrer Stadthalle, um das Gebäude als zentralen Veranstaltungsort zukunftsfähig zu machen. Im Rahmen dieses Projekts wird nun ein Dienstleister für die Baustelleneinrichtung und die Verkehrssicherung gesucht. Das bedeutet, der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, die Baustelle fachgerecht einzurichten, abzusichern und den Verkehr während der gesamten Bauzeit sicher zu regeln. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei Ausschlussgründen gemäß § 125 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB Nachforderung gemäß § 16a VOB/A-EU.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Stadt Gelnhausen - Sanierung der Stadthalle - Baustelleneinrichtungsarbeiten und Verkehrssicherungsmaßnahmen

Der Magistrat der Stadt Gelnhausen beabsichtigt die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Stadthalle Gelnhausen. In diesem Zusammenhang werden auch funktionale Verbesserungen und Anbauten vorgenommen, welche das Gebäude für zukünftige Anforderungen an einen zentralen Veranstaltungsort der Kreisstadt ertüchtigen soll. Ausgeschrieben ist hier die Errichtung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung inklusive Verkehrssicherung während der gesamten Bauzeit. Der Auftraggeber möchte auf folgende Regelung zum Umgang mit Umlagen gesondert hinweisen: Der Verbrauch von Baustrom und Bauwasser ist über eigene Unterverteilung mit Zwischenzählern festzustellen und mit der Auftraggeberin zu verrechnen. Sofern eine verbrauchsgenaue Erfassung im Einzelfall nicht erfolgt oder nicht möglich ist, wird ersatzweise eine Pauschalumlage der Nettoschlussrechnungssumme des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Die Auftraggeberin hat eine Bau-Kombi-Versicherung abgeschlossen, welche neben einer Bauleistungsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung für alle an der Ausführung Beteiligten umfasst. Das projektspezifische Haftpflichtrisiko ist hierüber abgedeckt und kann durch den Auftragnehmer in seiner eigenen Haftpflichtversicherung entsprechend reduziert werden. Die anteiligen Umlagen für die ausführenden Gewerke wurden wie folgt ermittelt: a) Pauschalumlage Verbrauch - 0,40 % der Nettoschlussrechnungssumme b) Bauleistungsversicherung - 0,22 % der Bruttoschlussrechnungssumme c) Haftpflichtversicherung - 0,43 % der Bruttoschlussrechnungssumme Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45113000Frist 10. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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